48 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
Die Verfassungsverletzung, welche in einem solchen Falle die
Regierung begeht, besteht nicht nur in der verfassungswidrigen
Einhebung der Steuern und Anweisung von Ausgaben, die ganze
Tätigkeit der Regierung bildet eine Verfassungsverletzung, da die
Regierung nicht mehr den Voraussetzungen der Verfassung ent
spricht. Ist ja in der Regel die Verweigerung der materiellen
Mittel der Exekutive nur das Mittel zur Verhinderung der Re
gierungstätigkeit und demzufolge ist die gesamte Tätigkeit der Re
gierung gesetzwidrig. Wenn die Regierung zu dem Auswege greift,
die Steuern nicht einzuheben und die Steuereintreibung zu ver
meiden, so ist damit nicht viel geholfen, ja im Gegenteil ist eine
Schädigung der finanziellen Interessen des Staates nicht zu ver
meiden. Diese Interessen des Staates sind aber nicht dem Belieben
der Regierung anheimgestellt, die Regierung wird also auch hier
durch ihre Pflichten verletzen. Auch dies beweist, daß aus dem
Labyrinth kein anderer Ausweg sich darbietet, als die Anerkennung
der Verfassung, die die Verweigerung des Budgets als Mittel dar
bietet, um eine das Vertrauen der Mehrheit entbehrende Regierung
zu beseitigen.
Stein gibt — wie bemerkt — der Budgetverweigerung die Erklä
rung, daß dieselbe die bestehenden Gesetze nicht außer Kraft setzen
kann, weder die auf die Einnahmen, noch die auf die Aufgaben und
Ausgaben bezüglichen Gesetze, weder das Recht des Staates auf die
gesetzlich ihm zukommenden Einnahmequellen, noch die Pflichten
des Staates zur Erfüllung der Staatsaufgaben auf dem gesamten
Gebiete der Verwaltung. Die Verweigerung kann sich nur auf den
auf Grund dieser Gesetze entworfenen Plan für die Führung des
Staatshaushaltes beziehen, resp. nur auf jenen Teil desselben, der
nicht auf bestehenden Gesetzen beruht, sondern der Initiative der
Regierung entspringt. Da sich aber in vielen Teilen des Staatshaus
haltsplanes die Teilung zwischen den auf Gesetzen und den auf dem
Willen der Regierung beruhenden Posten nicht durchführen läßt,
so entsteht die Gefahr der vollständigen Budgetverweigerung. Dem
kann nur durch eine Scheidung von Staats- und Regierungsbudget
abgeholfen werden.
Wie sehr in England und Frankreich das Parlament das Recht
der Budgetverweigerung in Anspruch nimmt, beweist die Rede des
Vicomte de Saint Chamans (1817), der sagte: Die Budgetverweige
rung hat Karl I. auf das Schaffet gebracht; die Budgetverweigerung
hat Ludwig XVI. dasselbe Schicksal beschert. Und trotzdem, daß
.auch Stourm mit intensiven Farben die verhängnisvollen Folgen der