Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

48 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
Die Verfassungsverletzung, welche in einem solchen Falle die 
Regierung begeht, besteht nicht nur in der verfassungswidrigen 
Einhebung der Steuern und Anweisung von Ausgaben, die ganze 
Tätigkeit der Regierung bildet eine Verfassungsverletzung, da die 
Regierung nicht mehr den Voraussetzungen der Verfassung ent 
spricht. Ist ja in der Regel die Verweigerung der materiellen 
Mittel der Exekutive nur das Mittel zur Verhinderung der Re 
gierungstätigkeit und demzufolge ist die gesamte Tätigkeit der Re 
gierung gesetzwidrig. Wenn die Regierung zu dem Auswege greift, 
die Steuern nicht einzuheben und die Steuereintreibung zu ver 
meiden, so ist damit nicht viel geholfen, ja im Gegenteil ist eine 
Schädigung der finanziellen Interessen des Staates nicht zu ver 
meiden. Diese Interessen des Staates sind aber nicht dem Belieben 
der Regierung anheimgestellt, die Regierung wird also auch hier 
durch ihre Pflichten verletzen. Auch dies beweist, daß aus dem 
Labyrinth kein anderer Ausweg sich darbietet, als die Anerkennung 
der Verfassung, die die Verweigerung des Budgets als Mittel dar 
bietet, um eine das Vertrauen der Mehrheit entbehrende Regierung 
zu beseitigen. 
Stein gibt — wie bemerkt — der Budgetverweigerung die Erklä 
rung, daß dieselbe die bestehenden Gesetze nicht außer Kraft setzen 
kann, weder die auf die Einnahmen, noch die auf die Aufgaben und 
Ausgaben bezüglichen Gesetze, weder das Recht des Staates auf die 
gesetzlich ihm zukommenden Einnahmequellen, noch die Pflichten 
des Staates zur Erfüllung der Staatsaufgaben auf dem gesamten 
Gebiete der Verwaltung. Die Verweigerung kann sich nur auf den 
auf Grund dieser Gesetze entworfenen Plan für die Führung des 
Staatshaushaltes beziehen, resp. nur auf jenen Teil desselben, der 
nicht auf bestehenden Gesetzen beruht, sondern der Initiative der 
Regierung entspringt. Da sich aber in vielen Teilen des Staatshaus 
haltsplanes die Teilung zwischen den auf Gesetzen und den auf dem 
Willen der Regierung beruhenden Posten nicht durchführen läßt, 
so entsteht die Gefahr der vollständigen Budgetverweigerung. Dem 
kann nur durch eine Scheidung von Staats- und Regierungsbudget 
abgeholfen werden. 
Wie sehr in England und Frankreich das Parlament das Recht 
der Budgetverweigerung in Anspruch nimmt, beweist die Rede des 
Vicomte de Saint Chamans (1817), der sagte: Die Budgetverweige 
rung hat Karl I. auf das Schaffet gebracht; die Budgetverweigerung 
hat Ludwig XVI. dasselbe Schicksal beschert. Und trotzdem, daß 
.auch Stourm mit intensiven Farben die verhängnisvollen Folgen der
	        
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