fullscreen: Der historische Materialismus

66 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
anderer Leute Arbeit erhalten werden müßten, ivas thatsächlich 
unrichtig ist, indem sie vielmehr als wirthschaftlich Selbständige 
gleich allen Anderen vom Gegenwcrthe der selbst producirten 
Güter zu leben genöthigt sind. Ferner waren die bezüglich der 
Grenzen der Staatsthätigkeit und der Unpäßlichkeit eigener Selbst 
Verwaltung von Staatslttndereien ausgesteiften Grundsätze min 
destens durchaus nicht allgemeingiltig. 
Diese und ähnliche Einzelnheiten sind nachher berichtigt, 
manche Begriffe, insbesondere zunächst von David Ricardo (geb. 
1772, gest. 1823) in dessen „Grundgesetzen der Bolkswirthschaft 
und Besteuerung" (1817), schärfer bestimmt, die ganze Lehre ist, 
zumal durch den Fleiß deutscher Systematiker (z. B. Karl Heinr. 
Ran, geb. 1702, gest. 1870) besser geordnet solute in ihrem In 
halte durch eine ganze Reihe bedeutender, hier nicht näher nam- 
haft zu machender Leistungen hervortretender Forscher vervoll 
ständigt und vervollkommnet worden. Alle so bei Verfolgung 
verschiedener Richtungen erzielten Fortschritte haben aber bisher 
nicht gerade zur Errichtung eines etwa gänzlich neuen, auf wesent 
lich anderen Grundlageit beruhenden Lehrgebäudes, sondern mehr 
nur zu einem Aus- und Weiterbaue 'der von Adam Smith 
gegebenen Gründung geführt. 
und Schutzzollpolitik. 
G 40. 
Auf der Smith steh en Lehre fußt endlich auch unmittel- 
Wr btc grctlfanbeígMitif, bereit ícüeiibett (Bnmb; 
sahen nicht nur Handelsfreiheit, sondern überhaupt wirth- 
schaftliche Freiheit, das unbeschränkte Waltenlassen des 
natürlichen Entwickelungsganges folgert. 
Dieselbe hält daran fest, daß unbehinderte Freiheit des Er 
werbs und Verkehrs die gedeihliche Entwickelung der sich alsdann 
von selbst angemessen regelnden wirthschaftlichen Verhältnisse am 
meisten begünstige, weshalb die Regierungen sich darauf be 
schränken könnten, die jener entgegenstehenden Hindernisse hinweg 
zuräumen. Letztere, auf Vermeidung überall beeinflussen wollen 
den Eingreifens hinauslaufende Einschränkung ist an sich aber 
keineswegs gleichbedeutend mit reinem Gehenlassen und damit,
	        
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