Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  40.  Freihandels-  und  Schutzzollpolitik.  67
wesentliche  Bedürfnisse  der  Volkswirthschaft  unbefriedigt  zu  lassen.
Ebenso  ist  unter  Handelsfreiheit  nur  Befreiung  des  Handels  von
merkantilistischen  Beschränkungen  durch  hohe  Zölle  und  gänzliche
Verbote,  welche  künstliche  Regelung  der  Ein-  und  Ausfuhr  bezwecken, ­
  und  nicht  etwa  völlige  Zollfreiheit  zu  verstehen.  Diese
bleibt  vielmehr,  abgesehen  von  allen  auf  Gegenseitigkeit,  gleichmäßige ­
  Belastung  der  in-  und  ausländischen  Producte  re.  zu
nehmenden  volkswirthschaftlichen  Rücksichten,  mindestens  solange
unmöglich,  als  die  Erhebung  von  sogenannten  Finanzzöllen  (Steuerzöllen)
  unvermeidlich  und  zweckmäßig  ist,  vermittelst  deren  Waaren
beim  Uebcrgangc  über  die  Landesgrenze  lediglich  deshalb  besteuert
werden,  um  die  Einkünfte  des  Staats  zu  vermehren  oder  einen
Theil  des  Staatsbedarfes  in  minder  drückender  Weise  auszubringen, ­
  als  es  vermittelst  directer  Besteuerung  der  Beitragspflichtigen ­
  geschehen  könnte.
Umgekehrt  ergiebt  sich  aus  dem  entgegengesetzten  Grundgedanken ­
  der  theiltveise  wieder  die  merkantilistische  Praxis  in  gemäßigterer ­
  Weise  aufnehmenden  Schutzzollpolitik  nicht  nur
das  Verlangen  nach  Begünstigung  der  inländischen  Production
durch  höhere,  das  Mitwerben  des  Auslandes  erschwerende
Eingangszölle,  Schutzzölle,  sondern  zugleich  das  Streben
nach  eingreifender  Leitung  der  Volkswirthschaft  und  vorwärtstreibender ­
  Einwirkung  auf  die  Gestaltung  der  wirthschaftlicheu
  Zustände.
In  früherer  Zeit  suchte  man  insbesondere  die  Aus-  und
Einfuhr  von  Getreide  durch  Zölle  rc.  zu  regeln,  wogegen  später,
bis  neuerdings  wegen  der  nun  um  so  viel  erleichterten  Zufuhr
landwirthschaftlicher  Producte  aus  weiter  Entfernung  hie  und  da
die  Landwirthschaft  ebenfalls  als  schutzbedürftig  erachtet  wurde,
eigentliche  Schutzzölle  meist  nur  zu  Gunsten  der  inländischen
Fabrikation  erstrebt  worden  sind,  um  dadurch  mittelbar  die
nationale  Arbeit  allseitig  zu  schützen  und  zu  erweitern.  So
meinte  ein  deutscher  Vertreter  der  schutzzöllnerischen  Richtung,
Friedrich  List  (geb.  1789,  gest.  1846)  in  seinem  „nationalen
System  der  politischen  Oekvnomie"  (1841),  daß  der  freie  Verkehr ­
  mit  schon  durch  die  Natur  der  Dinge  zureichend  beschützten
Agrikulturproducten  und  Rohstoffen  allen  Nationen  auf  allen
Stufen  ihrer  Entwickelung  nützlich  sei,  daß  dagegen  bei  ganz
            
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