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Zur Durchführung des Gesetzes.
wachung der Bestimmungen ganz oder teilweise den in § 139 b der
©ero.örb. genannten Beamien übertragen werden kann. In Preußen
(vgl. Ausf.Best. S. Ziff. 27—32) haben sie ein neues Maß von
Arbeit in dem Umfange erhalten, daß cs zu der Vermutung berech
tigt, die Regierung trage sich ernstlich mit dem Gedanken eines
Ausbaues der Gewerbeinspektion. Gewerbeinspektor Lösser-Offenbach
(Soz. Praxis XII, Nr. 14) schreibt, daß die Gewerbeaufsichtsbeamten
ihre qu. Funktionen trotz Mithilfe der Lehrer, Ärzte und Polizei
behörden nur erfüllen könnten unter Heranziehung von Arbeitern.
Er widerlegt sehr treffend die Gründe, welche dagegen angeführt
worden sind und meint, daß gerade der Arbeiter in Ansehung
der auf eigenster Erfahrung beruhenden „Kenntnisse der gesell
schaftlichen, wirtschaftlichen und sittlichen Zustünde und Anschauungen
der Arbeiterfamilie, des Arbeiterhaushalts" zur Mitkontrolle berufen
sei. Befürchtungen, daß er „seine Kenntnisse und seine Person
gegenüber dem Arbeitgeber ausspielen werde, oder von seiten der
Arbeiterorganisationen der Versuch gemacht werden könnte, den
Arbeiter in ihren Einfluß zu ziehen, um so die Erreichung ein
seitiger Forderungen zu ermöglichen," hegt er nicht, verspricht sich auch
für den akademischen Gewerbeaufsichtsbeamten eine Erweiterung der
Kenntnis der gesellschaftlichen Verhältnisse.
Nun, wir haben diese durchaus wünschenswerte Beteiligung
des intelligenten Arbeiters an der Gewerbeaufsicht uoch nicht, aber
das Gesetz ist schon da. Und weil gleich geholfen werden soll, so
muß der Gewerbeinspektor mit dem Kreisschulinspektor
und Lehrer Hand in Hand gehen, wie in Württemberg vor
gesehen. Werden die von uns empfohlenen Wege eingeschlagen,
namentlich die Verzeichnisse richtig geführt, dann ist Kontrolle
vorhanden. Den Lehrern wird es natürlich nur angenehm sein,
wenn intelligente Arbeiter im Sinne der Vorschläge an der Über
wachung beteiligt sind.
Man würde bei der ganzen Gesetzgebung weiter gekommen sein,
wenn namentlich die Ausstellung der Arbeitskarte von der vor-
herigen Anhörung der Schulbehörde abhängig gemacht worden
wäre. Die Gewerbeinspektoren werden im eigensten Interesse dafür
zu sorgen haben, daß die Polizei der Schule Mitteilung