Object: Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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neben Ser gerichtlichen Strafe, gleich wie bei -en Aimmerleuten, 
stets -en Ausschluß aus -er Gefellenschast zur §olge. wie pein 
lich -ie Gesellen über üiefen Segriff urteilten, möge folgenües Sei- 
fpiel lehren. §ür -ie Gntwen-ung einer han-voll Tabak war 
1SZ2 ein Maurergeselle gerichtlich in eine Gel-strafe von -rei Mark 
genommen. Die Zolge war, -aß er aus -er Gefellenfchast un- aus 
-er Verpflegungskaste gestoßen un- -aher von -en flmtsmeistern 
nicht mehr beschäftigt wurüe. stuf wie-erholtes Sitten -es Gesellen 
gestattete -er Magistrat ihm schließlich, auf eigene Han- zu arbeiten. 
fluch später noch, 1SSZ, als -ie Sehör-e bereits -ie altherge 
brachten flmtsgewohnheiten mehr un- mehr eingeschränkt hatte un- 
-ie Gesellenschast zwang, einen alten einheimischen Gesellen, welcher 
ein halbes Jahr Arbeitshaus verbüßt hatte, aufzunehmen, verwei 
gerten für -ie Zolge -ie erkrankten Gesellen bei -er Krankensteuer 
stets -ie flnnahme -es Gutengroschens von -em genannten Gesellen. 
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