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Heute hat diese uukontrollierbare Tätigkeit völlig aufgehört, uneinlös-
bares Papiergeld gibt es in Japan nicht mehr, sondern es ist voll
ständig eingezogen. Des weiteren hat man selbst, vor dem für Japan
höchst bedeutungsvollen und schwierigen Schritte nicht zurückgescheut,
die Goldwährung einzuführen, obwohl hierdurch das Land ursprüng
lich Gefahr lief, unter all den Silberwährnngsländern Ostasiens in
eine isolierte Stellung zu geraten. Bereits seit dem Jahre 1897 gilt
jedoch in Japan die Goldwährung. Das einzige Institut, welches
heute noch das Recht der Banknotenausgabe besitzt, ist die Bank von
Japan; die von derselben ausgegebenen Noten müssen jedoch jederzeit
durch einen gleich hohen Betrag an Gold und Silber in gemünzten!
oder ungemünztem Zustande gedeckt sein. Ferner ist diese Bank be
fugt, bis zum Betrage von 120 Millionen Jen Banknoten auszugeben^
die durch Staatsschuldscheine, Schatzscheine, sowie durch andere absolut
sichere Wertpapiere garantiert sein müssen. Sollte jedoch aus irgend
welchen Gründen die Bank von Japan zu einer Mehrausgabe von
Banknoten gezwungen sein, so ist für die, den bestiminten Betrag über
schreitende Summe eine Steuer von niindestens 5°/ 0 an die Staatskasse
zu entrichten (auch durch die sicheren Wertpapiere garantiert). Neben
dieser modernen Entwicklung des Bankwesens und des Geldverkehrs ist
dann noch als besonderer Moment die Ausdehnung der Abrechnungs
stellen — Clearinghäuser — hervorzuheben. Die amtliche Statistik
bringt über den japanischen Geldverkehr die folgenden Daten — in
Millionen Jen.