Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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decken,  daß  nicht  nur  auf  die  Sonntagsarbeit,  resp.  das  Offenhalten ­
  der  Läden  an  Sonntagen,  sondern  sogar  auf  das  längere
Offenhalten  der  Verkaufsstellen  an  den  Sonnabenden  verzichtet
werden  kann.  Die  Einführung  der  völligen  Sonntagsruhe  im
Kleinhandel  würde  auch  nach  dieser  Richtung  hin  erzieherisch
wirken  und  den  Anstoß  dazu  geben,  daß  die  Lohnzahlung  allgemein ­
  an  mittleren  Wochentagen  erfolgt.  Es  ist  übrigens  bekannt,
daß  eine  ganze  Anzahl  privatkapitalistischer  Betriebe  im  Kleinhandel ­
  bereits  Sonntags  geschlossen  halten.  So  haben  die  zwei
größten  Warenhäuser  Münchens,  H.  Tietz  und  Oberpo  llinger,
mit  einem  nach  Hunderten  zählenden  Personal  an  allen  Sonnund
  Feiertagen  geschlossen,  obwohl  gerade  die  Warenhäuser  auf
die  Massen  der  Konsumenten  angewiesen  sind.  Es  ist  also  falsch,
wenn  die  Rücksichtnahme  aus  die  Konsumenten  gegen  die  völlige
Sonntagsruhe  oder  gegen  eine  Einschränkung  der  Sonntagsarbeit
resp.  der  Ladenzeit  geltend  gemacht  wird.  Wenn  heute,  obgleich
die  Konkurrenz  geöffnet  hat,  einzelne  Betriebe  an  Sonntagen  geschlossen ­
  halten,  so  müssen  diese  Betriebe  eine  Einbuße  durch  die
freiwillige  Sonntagsruhe  wohl  nicht  erleiden.  Bei  Einführung
völliger  Sonntagsruhe  für  alle  Betriebe  im  Kleinhandel  würde
selbstverständlich  eine  Schädigung  einzelner  gänzlich  ausgeschlossen
sein.  Ein  Rückgang  des  Konsums  durch  die  völlige  Sonntagsruhe ­
  ist  nicht  zu  erwarten,  denn  es  würde  dadurch  nicht  weniger
gebraucht,  als  sonst,  der  Konsum  würde  nur  an  den  Wochentagen
gedeckt  werden.  Es  dürfte  sich  höchstens  um  eine  Verschiebung
des  Konsums  in  Lebensbedürfnissen  handeln,  die  sich  aber  bald
wieder  ausgleichen  würde.  Um  alle  diese  Bedenken  zu  zerstreuen,
um  die  Konsumenten,  wie  die  Ladeninhaber  allmählich  an  die
völlige  Sonntagsruhe  zu  gewöhnen,  wäre  event,  ein  Übergangsstadium ­
  zu  empfehlen,  während  dessen  'der  Verkauf  von  Lebensmitteln ­
  an  Sonntagen  an  höchstens  3  Stunden  erfolgen  darf,  die
aber  nicht  geteilt  sein  und  nicht  über  10  Uhr  vormittags  hinaus
sich  erstrecken  dürfen.  Das  Endziel  muß  aber  die  Beseitigung
jeder  Sonntagsarbeit  im  Handelsgewerbe  sein.  Das  erheischt  die
Rücksicht  auf  die  Gesundheit,  die  Sittlichkeit  und  das  Familien ­
            
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