Full text: Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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asse Fälle von Unreinlichkeit in den Arbeitssälen festgestellt. Roose- 
lt hat den von der Untersuchungskommission eingereichten Bericht 
ne jede Änderung dem Kongreß zugehen lassen und eine energische 
-form unter gesetzlicher Überwachung verlangt. Der Inhalt des 
Nichts ist nach des Präsidenten eigenen Worten bis zum Äußersten 
stoßend. 
Roosevelt betont vor allen Dingen die Tatsache, daß die Be 
rner der Vereinigten Staaten weniger vor schlechtem Fleisch sicher 
'h als die Ausländer. Das erklärt sich aus den schärferen Gesetzes- 
stmimungen für die nach dem Auslande zur Verschiffung gelangen- 
n Lebensmittel. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß beispiels- 
- lse die für Deutschland bestimmten Schweine sorgfältig mikro- 
°pisch untersucht würden, während dies mit dem Schweinefleisch 
den Inlandbedarf keineswegs' der Fall sei. Die Kosten einer 
undlichen Überwachung der Packhäuser will Präsident Roosevelt 
rc h die Besteuerung der Schlachthäuser erhalten. Der erwähnte 
;r icht hebt namentlich hervor, daß einzelne Schlachthäuser an Rein 
heit sehr zu wünschen übrig lassen. Auf Ansuchen des Präsi 
den Roosevelt hat nun der Kongreß im Juni 1906 ein Gesetz ge- 
üffen, durch das die Inspektoren der Bundesregierung ermächtigt 
är den, die Zubereitung aller Fleischprodukte vom lebenden Tier bis 
111 Versand scharf zu überwachen. Zwei Millionen Dollar wurden 
»lieh für die Inspektion der Schlacht- und Präservierungshäuser 
wüligt. Das Gesetz enthält strenge Strafbestimmungen für die 
Metzung aller sanitären und die Inspektion betreffenden Vorschriften. 
Eiachthausbesitzer, welche eine Etikette benutzen, auf welcher der 
halt eines Paketes oder einer Büchse falsch angegeben ist, setzen 
h Geldbußen bis zu 10000 Dollar und Gefängnisstrafen bis zu 
,ei Jahren aus. Eisenbahnen und andere Beförderungsanstalten sind 
e ’chfall s mit schweren Strafen bedroht, wenn sie irgendwelche 
are n zur Beförderung annehmen, die nicht mit der vorgeschriebenen 
e gierungsetikette, und im Falle es sich um Ausfuhrgüter handelt, 
c h mit der vorschriftsmäßigen Bescheinigung versehen sind. Be- 
n flere Strafen sind auch für die Bestechung der Inspektoren, sowie 
r hie Annahme der Bestechung seitens der Inspektoren bestimmt, 
'gestandenermaßen geht diese gesetzliche Vorsorge in bezug auf die 
etliche Überwachung der amerikanischen Schlächtereibetriebe weiter, 
hies jemals im Wege der Gesetzgebung geschehen ist. 
Es mutet aber eigentümlich an, wenn man erfährt, daß am 5. März 
°5. genau ein Jahr vor dem Erscheinen des Sinclairschen Buches, resp. 
’ r her Verbreitung der Enthüllungen über die Zustände in den
	        
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