Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
112 
Tahan- and andere Halva . . . 
100 kg 
50*— 
113 
Kakao und Schokolade mit Zuckerzusatz, in Pulver oder in Täfelchen .... 
n 
100-— 
114 
Feine Bäckerei mit Zucker- und Honigzusatz, wie spanisches Brot, Lebkuchen, 
sogen, „baclava“, kleine Dessertkuchen und anderes ähnliches, verzuckertes 
Backwerk .... 
55 
75'- 
115 
Biskuit aller Art, verzuckert . ... 
55 
50-— 
Zu Tarif-Nr. 110 —113 und 115, Als Tara wird bloß die äußere Emballage in Abzug 
gebracht; für die Flaschen und anderen unmittelbaren Umschließungen wird kein 
Taraabzug gewährt. 
116 
Nestle’s Kindermehl und andere Kindernährmittel aus präpariertem Mehl . . . 
55 • 
J 
Ö 
Als Tara wird bloß die äußere Emballage in Abzug gebracht; für die Flaschen 
und anderen unmittelbaren Umschließungen wird kein Taraabzug gewährt. 
117 
Obstmus ohne Zucker und ohne Honig, wie Weintraubenmus, Zwetsohkenmus, 
konzentrierter Frucbtsaft etc 
55 
25-— 
Als Tara wird bloß die äußere Emballage in Abzug gebracht; für Flaschen 
und andere unmittelbare Umschließungen wird kein Taraahzug gewährt. 
118 
Sudschuks und Zuckerteig in Paste, auch mit Most, Honig und Met präpariert . 
55 
40'— 
119 
Kondensierte Milch, mit Zuckerzusatz oder in anderer Präparierung 
55 
50-- 
120 
Naschwerk, verzuckert, nicht besonders benannt 
n 
50-— 
Zu Tarif-Nr. 119 und 120. Als Tara wird bloß die äußere Emballage in 
Abzug gebracht; für Flaschen und andere unmittelbare Umschließungen wird kein 
Taraabzug gewährt. 
VIII. Oele, Fette, Wachs und Waren daraus. 
121 
Olivenöl: 
a) in Fässern, Krügen und anderen Gefäßen von mehr als 10 kg Inhalt . . 
100 kg 
15-— 
h) in Flaschen und anderen kleinen Gefäßen von 10 und weniger alsHÖ leg Inhalt 
55 
25-— 
122 
Sesam- und Nußöl: 
a) in Fässern, Krügen und anderen Gefäßen von mehr als 10 leg Inhalt . 
55 
1 
ö 
i) in Flaschen und anderen Gefäßen von 10 und weniger als 10 leg Inhalt . 
n 
30-- 
123 
Speiseöle, vegetabilische, nicht besonders benannte: 
a) in Fässern, Krügen und anderen Gefäßen von mehr als 10 kg Inhalt 
55 
30 - — 
h) in Flaschen und anderen Gefäßen von 10 und weniger als 10 kg Inhalt . 
55 
40-— 
Zu Tarif-Nr. 12L 123. Speiseöle, welche die Grenzbewohner für den eigenen 
Konsum in Gefäßen von geringem Inhalt, wie Flaschen, Krüge, Gefäße aus Weißblech etc., 
nicht versiegelt, importieren, werden nach lit. a) der Tarif-Nr. 121—123 verzollt. 
Speiseöle, welche für Indnstriezwecke importiert werden, werden nach 
erfolgter Denaturierung ira Zollamte nach Tarif-Nr. 126 verzollt. 
Unter Tarif-Nr. 123 gehören auch Erdnußöl (Arachidenül), Mohnöl, Sonnen 
blumenöl etc. 
Zu Tarif-Nr. 121—123. Als Tara wird bloß die äußere Emballage in Abzug 
gebracht; für Flaschen und andere unmittelbareUir.hüllungen wird keine Tara abgezogen.
	        
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