Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
112
Tahan- and andere Halva . . .
100 kg
50*—
113
Kakao und Schokolade mit Zuckerzusatz, in Pulver oder in Täfelchen ....
n
100-—
114
Feine Bäckerei mit Zucker- und Honigzusatz, wie spanisches Brot, Lebkuchen,
sogen, „baclava“, kleine Dessertkuchen und anderes ähnliches, verzuckertes
Backwerk ....
55
75'-
115
Biskuit aller Art, verzuckert . ...
55
50-—
Zu Tarif-Nr. 110 —113 und 115, Als Tara wird bloß die äußere Emballage in Abzug
gebracht; für die Flaschen und anderen unmittelbaren Umschließungen wird kein
Taraabzug gewährt.
116
Nestle’s Kindermehl und andere Kindernährmittel aus präpariertem Mehl . . .
55 •
J
Ö
Als Tara wird bloß die äußere Emballage in Abzug gebracht; für die Flaschen
und anderen unmittelbaren Umschließungen wird kein Taraabzug gewährt.
117
Obstmus ohne Zucker und ohne Honig, wie Weintraubenmus, Zwetsohkenmus,
konzentrierter Frucbtsaft etc
55
25-—
Als Tara wird bloß die äußere Emballage in Abzug gebracht; für Flaschen
und andere unmittelbare Umschließungen wird kein Taraahzug gewährt.
118
Sudschuks und Zuckerteig in Paste, auch mit Most, Honig und Met präpariert .
55
40'—
119
Kondensierte Milch, mit Zuckerzusatz oder in anderer Präparierung
55
50--
120
Naschwerk, verzuckert, nicht besonders benannt
n
50-—
Zu Tarif-Nr. 119 und 120. Als Tara wird bloß die äußere Emballage in
Abzug gebracht; für Flaschen und andere unmittelbare Umschließungen wird kein
Taraabzug gewährt.
VIII. Oele, Fette, Wachs und Waren daraus.
121
Olivenöl:
a) in Fässern, Krügen und anderen Gefäßen von mehr als 10 kg Inhalt . .
100 kg
15-—
h) in Flaschen und anderen kleinen Gefäßen von 10 und weniger alsHÖ leg Inhalt
55
25-—
122
Sesam- und Nußöl:
a) in Fässern, Krügen und anderen Gefäßen von mehr als 10 leg Inhalt .
55
1
ö
i) in Flaschen und anderen Gefäßen von 10 und weniger als 10 leg Inhalt .
n
30--
123
Speiseöle, vegetabilische, nicht besonders benannte:
a) in Fässern, Krügen und anderen Gefäßen von mehr als 10 kg Inhalt
55
30 - —
h) in Flaschen und anderen Gefäßen von 10 und weniger als 10 kg Inhalt .
55
40-—
Zu Tarif-Nr. 12L 123. Speiseöle, welche die Grenzbewohner für den eigenen
Konsum in Gefäßen von geringem Inhalt, wie Flaschen, Krüge, Gefäße aus Weißblech etc.,
nicht versiegelt, importieren, werden nach lit. a) der Tarif-Nr. 121—123 verzollt.
Speiseöle, welche für Indnstriezwecke importiert werden, werden nach
erfolgter Denaturierung ira Zollamte nach Tarif-Nr. 126 verzollt.
Unter Tarif-Nr. 123 gehören auch Erdnußöl (Arachidenül), Mohnöl, Sonnen
blumenöl etc.
Zu Tarif-Nr. 121—123. Als Tara wird bloß die äußere Emballage in Abzug
gebracht; für Flaschen und andere unmittelbareUir.hüllungen wird keine Tara abgezogen.