33
Tarif-Nr,
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
298
Leder-Handschuhe aller Art, mit oder ohne Futter
Dutzend
10; —
299
Zugeschnittene Handschuhe, nicht genäht . . *
100 kg
750'—
300
Hutlederstreifen •
11
50-—
301
Stöcke, Geiseln und Peitschen aus Tierseimen, auch in Verbindung mit anderen
Materialien mit Ausnahme derjenigen, welche unter höhere Zollsätze fallen:
a) nicht lackiert
11
40-—
h) lackiert
11
100-—
302
Waren aus hartem Leder (Sohlenleder), aus gewöhnlichem Schaf- und Ziegen
leder, transparentem Leder, auch in Verbindung mit Holz, Papier oder anderen
gewöhnlichen Materialien
11
120: —
303
Waren aus Leder jeder Art, nicht besonders benannte, auch in Verbindung mit
anderen Materialien, mit Ausnahme von Muscheln, Schildpatt und ähnl., von
Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat, Meerschaum, Edelmetallen,
Seide, Samt und wertvollen Steinen
11
300 —
Anmerkung zu den Tarif-Nrn. 302 und 303. In diesen Tarif-Nrn. sind ent
halten : Riemen mit Ausnahme der Transmissionsriemen, Säbelkoppeln (ausgenommen
solche aus Metalldrahtgeweben), Gürtel (Gürtelriemen), mit Ausnahme der Damen
gürtel, mit Seide gefüttert oder reich verziert; militärisches Lederzeug, Tornister
und Schultaschen, Pa’rontaschen, Taschen und Futterale für Waffen, Pulver- und
Schrotsäcke, Gerten und Peitschen, Eeisesäoke und Felleisen aus hartem oder weichem
Leder, Hutschachteln, ganz aus Leder oder aus mit Leder überzogenem Karton; Um
häng- oder Handtaschen für die Reise, ohne Ausrüstung mit Toilette- oder Arbeits-
necessairen, gleichgiltig ob die Taschen ganz aus Leder sind oder aus Stoffen in
Verbindung mit Leder; Feld- und Jagdflaschen oder solche für die Reise (aus Glas
oder Metall) mit Lederüberzug, Hüte aller Art, bei welchen Leder vorherrscht, ferner
alle Gegenstände, in welchen das Leder das vorherrschende Element bildet, und
welche anderswo nicht benannt sind.
304
Arbeiten aus feinem Leder (in der Tarif-Nr. 294g aufgezählt), in Verbindung
mit anderen Materialien mit Ausnahme der Web- und Wirkstoffe, welche
mehr als 20% Seide enthalten, und mit Ausnahme von Bernstein, Schild
patt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat, Meerschaum, edlen Metallen und
Edelsteinen
11
•
600-—
Zu dieser Tarif-Nr. gehören: Geldtaschen, Brieftaschen, Tabatifcren, Zigaretten
taschen, Sohnupftabakbeutel, Reise- und Handtaschen, Toilette- und Arbeitsnecessaires
aller Art, Damengürtel, Schachteln, Albums und alle anderen ähnlichen Waren, in
welchen feines Leder vorherrscht.
Wenn die in dieser Tarif-Nr. genannten Waren in Verbindung mit Web-
und Wirkstoffen gebracht sind, welche mehr als 20% im Gewichte an Seide ent
halten, oder welche in Verbindung mit Bernstein, Elfenbein etc. sind, so werden sie
nach den Zollsätzen der Klasse XXX. verzollt.
Stahlinstrumente, welche in den oben erwähnten Gegenständen enthalten sind,
. wie chirurgische Instrumente in ihrem Besteck, Scheren und Messer in Etuis und
ähnliches, können von ihren Bestecken und Etuis gesondert nach ihrer Beschaffen
heit verzollt werden, wenn der Importeur es verlangt.
305
Kürschnerwaren, einfach durch Nähen zugeriohtet, nicht konfektioniert:
a) aus ordinären Fellen
n
100- —
h) aus feinen Fellen
! 11
400 —
5