58 Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode.
licher Ritualvorschriften, man straft auf den polynesischen Inseln den, welcher die dem
Fürsten vorbehaltenen Speisen berührt, aufs unerbittlichste. Und Derartiges war und ist
notwendig, so lange Recht, Moral und Sitte nicht geschieden sind. Erst unsere sefsi—
zefügte staatliche Justiz einerseits, die große geiftige Kraft unserer Sitte wie unserer
ausgebildeten Religions- und Moralsysteme andererseits haben es gestattet, den Rechts—
und Strafapparat von Kirche und innerer Überzeugung so weit zu entfernen, daß wir
uns darauf beschränken, nur einzelne ganz besondere Ausschreitungen auf diesen Gebieten
durch Preß- und Strafrecht zu verbieten. Nur diese Entwickelung ermöglicht es uns,
eine Freiheit der Wisfsenschaft, der Presse, des häuslichen Lebens, der Geselligkeit, des
Konsums, der Wirtschaft zu gestatten, die früher undenkbar war.
Damit ist eine Reihe schiefer Vorstellungen widerlegt, die bis in die neuere Zeit
in den Staatswissenschaften, zumal in der Nationalökonomie, ihr Wesen trieben.
Die schiefe Theorie von einer natürlichen Gesellschaft und einer natürlichen Volks—
wirtschaft, wie sie in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts entstand, beruhte
auf einer Verkennung oder Ignorierung der Thatsache, daß alle unsere Handlungen von
Moral, Sitte und Recht beeinflußt sind. Man leitete das gefellschaftliche und wirtschaft⸗
liche Leben aus sogenannten freien, natürlichen Trieben ab; man nahm an, diesen sei nur auf
einigen bestimmten und beschränkten Punklen durch das Recht ein Zügel angelegt. Im
übrigen erschien das möglichst freie Spiel dieser Triebe als das gesellschaftliche Ideal;
iie follten sich in möglichst freiem Kampfe bethätigen. Daß sie doch ein glückliches Gesamt—
ergebnis herbeiführen, leitete man aus einer prästabilierten Harmonie ab. Die unbedingte,
uneingeschränkte politische, wirtschaftliche und jonstige individuelle Freiheit erschien als
der Ausdruck dieser Lehre. Je unbeschränkter der Erwerbstrieb walte, desto gesünder fei
die Volkswirtschaft. Die Satire aller Moral, eine brutale Ellbogenmoral der Starken,
blieb bei dieser Auffassung vom Sittlichen übrig.
J Wir können in einer solchen Auffassung nur eine Summe von Irrtümern und
Ubertreibungen sehen, die freilich wohl historisch erklärbar sind. Man hatte 1750 - 1850,
in einer Zeit der größten technischen, wirtschaftlichen und socialen Umbildungen, vor
allem das Bedürfnis, veraltete sittliche Lebensordnungen zu beseitigen, veraltete Sitten
und Rechtsinstitutionen über Bord zu werfen. Man sah in diesem Kampfe eine Rückkehr
zum Natürlichen und Gerechten und mußte dabei dem freien Triebleben zeitweise sehr
großen Spielraum gönnen. Aber der ganze Umschwung vollzog sich doch unter Leitung
sittlicher Ideen, neuer Moralsysteme, und das letzte Resultat waren überall neue Sitten
und neue Rechtsinstitutionen. Die Frage der wirtschaftlichen und politischen Freiheit
var hier und ist stets nur die Frage der richtigen Grenzregulierung zwischen Sitte,
Recht und Moral. Wenn ich im Krämerladen zusehe, wie ein armes, altes Mütterchen
durch schlechten, gefärbten Kaffee betrogen wird, während vielleicht die vornehme Dame
gute Ware zu solidem Preise erhält, dann frage ich, ist unsere heutige Moral so ge⸗
unken? ist die Sitte der anständigen Geschäftsleute durch eine Übermacht der Konkurrenz
ins Wanken geraten? Ich frage weiter, ist nicht eine Strafklausel in einem Lebens—
nittelfälschungsgesetz vorhanden oder zu schaffen, die solches hindert? ist es wahr⸗
scheinlich, daß sie Besserung schafft, daß sie gerecht und allgemein durchgeführt wird?
Der Vernünftige, der heute für freie Konkuͤrrenz, für Beseitigung dieser oder jener
Rechtsschranken eintritt, der daraus eine Belebung des Selbstbewußtseins, eine Stärkung
der Selbstverantwortlichkeit, sowie aller individuellen Kräfte ableitet, rechtfertigt dies
in der Regel nicht damit, daß die Willkür, der Egoismus, das schrankenlose Triebleben
herrschen soll, sondern damit, daß er nachweist, die Moral und die gute Sitte werde von
elbst vordringen, die Rechtsregel sei zu schablonenhaft, schade da und dort, die freie
Umbildung reiche aus, sei vorzuziehen, weil die inneren sittlichen Kräfte genügten.
— Der historische Entwickelungsprozeß in Bezug auf diese Fragen wird sich weder in
dem Schlagwort des älteren Liberalismus zusammenfassen lassen, die Freiheit erringe
sich notwendig ein stets zunehmendes Gebiet, noch in die Formel von Lafsalle und
Rodbertus, alle höhere Kultur sei sortschreitende Rechtsregulierung und Einschränkung
der perfönlichen Freiheit.