Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

55 
5h 
£ 
Yer- 
Zollsatz 
Warenbenennung 
zollungs- 
in 
5h 
Einheit 
Francs 
EH 
529 
530 
531 
532 
533 
Waren aus Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem Gagat, Meerschaum, ge 
wöhnlich oder mit Verzierungen, Figürchen oder Inkrustation, in oder ohne 
Verbindung mit anderen Materialien, einschließlich der Edelmetalle, Eclel- 
und Halbedelsteine 
Hieher gehören auch Waren, bei welchen Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, 
echter Gagat vorherrschen. Die anderen Materialien, mit welchen die Waren verziert, 
oder mit welchen sie in Verbindung sind, werden als untergeordnet betrachtet. 
Unter diese Tarif-Nr. fallen daher Geld- und Visitkartentaschen, Dosen, 
Zigarren- und Zigarettentaschen, Fächer, Papiermesser, Necessaires, Bonbonniere«, 
Albums, alle diese Waren, wenn sie gänzlich bedeckt sind mit Schildpatt, Elfen 
bein oder Perlmutter; Kämme, Schirmgriffe, Stocke, Peitschen, ganz aus Elfenbein, 
Schildpatt oder Perlmutter; Artikel für Raucher aus Meerschaum, auch in Ver 
bindung mit Bernstein; Knöpfe für Kleider, Kegel nnd Bälle für Billards und 
dergl. Gegenstände, welche den oben angegebenen Bestimmungen entsprechen. 
Bijouteriewaren aus Bernstein, Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem 
Gagat, Meerschaum, mit Figuren oder Inkrustation verziert oder nicht, auch 
in Verbindung mit anderen Materialien, einschließlich der Edelmetalle, Edel- 
nnd Halbedelsteine 
Waren aus feinem Leder, Seide, Samt, Plüsch, mit Verzierungen aus Bernstein, 
Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat, Meerschaum, Edelmetallen, 
Edel- und Halbedelsteinen oder bloß aus Verbindungen von feinem Leder, 
Seide und Samt untereinander . 
Hieher gehören: Geld- und Visitkartentasolien, Brieftaschen u, ähnl., Taba- 
tiören, Zigarren- und Zigarettentasohen, Reise- und Handtaschen, Necessaires, 
Bonhonniöres und andere Etuis jeder Art, Damengürtel und andere ähnliche Gegen 
stände, welche dem Texte dieser Tarif-Nr. entsprechen. 
Waren aus feinem Leder in Verbindung mit weniger als 20% Seide ent 
haltenden Wirk- oder Webstoffen werden nach Tarif-Nr. 304 verzollt; wenn sie jedoch 
mit einer beliebigen Menge der oben angeführten wertvollen Materialien ver 
bunden sind, unterliegen sie dem Zolle nach Tarif-Nr. 531. 
Waren aus Holz, Rohr, Stroh, Bast, Pappe, Papiermache, Steiupappe, Bronze, 
Stahl, Glas, Porzellan, Fayence, verziert oder in Verbindung mit Bernstein, 
Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat, Meerschaum, feinem Leder, 
Seidengeweben, Samt, Edelmetallen nnd Edelsteinen 
Hieher gehören: Kleine Möbel, Etagören, Blumentische, Kassetten, Dosen, ver 
schiedene Spiele (Domino, Schach, Criquet etc.), Rosenkränze, Bürsten, Stiele von 
Bürsten, Regenschirm- und Peitschengriffe; Messerhefte, Schreibunterlagen, Garnituren, 
für Schreib-, Eß- und Ziertische; kleine Gegenstände aus verschiedenen vegetabilischen 
Materialien geflochten, wie: Zigarren- und Zigarettentaschen, kleine und große Körbe 
für verschiedenen Gebrauch, Bonbonnieren, Albums nnd andere derartige Waren, 
verziert oder in Verbindung mit Bernstein, Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem 
Gagat, Meerschaum, feinem Leder, Seide, Samt, Edelmetallen, Edel- und Halb 
edelsteinen. 
Chinesische Lackwaren, einfach oder verziert mit Schildpatt, Elfenbein, Perl 
mutter oder anderen Stoffen, fallen unter diese Tarif-Nr. 
Kurzwaren, bloß aus gemeinen Materialien heigestellt 
Unter gemeinen Materialien weiden alle Materialien außer Bernstein, Elfen 
bein, Schildpatt, Perlmutter, Meerschaum, echtem Gagat, feinem Leder, Seiden 
geweben, Edelmetallen, Edel- und Halbedelsteinen verstanden. 
Unter diese Tarif-Nr. fallen: Kämme, Knöpfe, Papiermesser, Dosen, kleine 
Koffer, Griffe für Schirme, Stöcke oder Peitschen, Albums (andere als jene unter 
die Tarif-Nr. 286, 529 und 531 fallende) und überhaupt alle in den Tarif-Nr. 529, 
531, 532 genannten Waren aus Holz, Bein, Horn, aus Schildpatt-Imitation, Zelluloid, 
Wachs, gemeinen Metallen, auch in Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien, 
insoweit sie nicht anderswo genannt sind. 
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