Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

Tarif-Nr. 
Einfuhr-Tarif. 
Warenbenennun 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
I. Lebende Tiere. 
Pferde: Hengste, Wallachen und Stuten: 
a) über 5 Jahre alt 
h) „ 5 „ „ im Werte von mehr als 500 Francs 
Pferde: Hengste, Wallachen und Stuten, im Alter von 2 bis 5 Jahren 
Fohlen bis zu 2 Jahren inklusive 
Maultiere und Esel 
Ochsen, Kühe, Büffel (männlich oder weiblich), Stiere 
Stück 
25 
100 
20 
10 
5 
15 
6 
7 
8 
9 
10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
18 
Jungvieh: Stiere,Kühe, Ochsen, Büffel, Kälber (schätzungsweise 9 Monate bis 3 Jahre alt) 
Hammel, Widder, Mutterschafe, Ziegen und Ziegenböcke 
Lämmer im ersten Jahr, welche den Monat August bereits überlebt haben . . 
Andere Lämmer und Zicklein 
25 
Schweine; 
a) im Gewichte bis zu 10 kg 
b) im Gewichte von 10 bis 50 % 
c) im Gewichte von mehr als 50 kg 
Jagd- und Luxushunde . 
Lobendes Wild aller Art, einschließlich der für Menagerien bestimmten Tiere . 
Alle Arten Hausgeflügel 
Hieb er gehören; Tauben, Perlhühner (Guineahühner), Enten und ähnliche Vögel. 
Sing- und Luxusvögel sowie abgerichtete Vögel 
Hieher gehören; Kanarienvögel und andere Singvögel, Pfaue, Papageien, 
Schwäne, Wildgänse, Fasane und andere ähnliche Vögel. 
Lebende Bienen in Körben 
Lebende Tiere, nicht besonders benannte 
Hieher gehören außer den nicht besonders benannten Tieren noch: Füllen 
von Pferden, Maultieren und Eseln, welche noch säugen und der Mutter folgen, 
sowie Kälber und Büffelkälber unter 9 Monaten. Als Kälber und Büffelkälber werden 
jene jungen Tiere angesehen, die noch alle acht Milchzähne haben. Als junge 
Ochsen, junge Büffel und junge Kühe werden jene Tiere angesehen, welche die 
zwei in der Mitte des Kiefers sitzenden Milchzähne bereits verloren haben, die aber 
noch nicht die 3 Paare wirklichen Zähne besitzen. — Die Milohzähne sind weiß, klein 
und spitzig; die Zähne der erwachsenen Tiere sind von sehwnchgelbor Farbe, größer 
und spatelförmig. 
II. Animalische Nahrungsmittel. 
Frisches und gesalzenes Fleisch, nicht besonders benannt 
Hieher gehört bloß Fleisch von Haustieren sowie Schweinefleisch mit Speck. 
Fleisch, geräuchert und auf andere Weise znbereitet 
Hieher gehören: Schinken, geräucherte und getrocknete Fleischschnitten, so 
genannte Kaisorpastarma, ferner Zungen, Salami, Leber- und andere Würste und 
überhaupt alle Arten Selchwaren, roh oder gekocht. 
100 kg 
Stück 
frei 
I 
frei 
100 kg 
20- 
100-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.