Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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Warenbenennung 
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Einheit 
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34 
Austern, Hummern und Langusten: 
a) frisch 
100 hg 
40'— 
b) konserviert oder sonst wie zubereitet 
5? 
75-- 
Ohne Gewichtsabzug für die unmittelbare Umschließung. 
Die Erklärungen zn den Tarif-Nr. 21 und 33 haben auch für diese Tarif-Nr. 
Geltung. 
35 
Seespinnen . . 
11 
50' — 
36 
Miesmuscheln, Krebse, Schnecken, Krabben und andere Sohaltiere 
io-— 
37 
Kaviar: 
a) schwarz und Bottarga 
V 
300-— 
Ohne Taraabzug für die unmittelbare Umschließung. 
b) anderer von Fischen aller Art, sowie zubereitete genießbare Fisehabfälle 
11 
30-- 
Hieher gehören der rote Kaviar in Schnitten oder gepreßt („tarama“), Kaviar 
vom Hecht, Fischmilch und andere genießbare Fischabfälle. 
IV. Bodenprodukte und Waren daraus. 
38 
Zerealien, nicht besonders benannte 
100 leg 
-•50 
39 
Gerste 
11 ■ 
2'— 
40 
Reis: 
d) ungeschält 
11 
5-— 
b) geschält 
11 
!0 - — 
41 
Fisolen 
11 
3-— 
42 
Linsen, Bohnen, Erbsen und andere nicht besonders benannte Hülsenfrüchte . . 
11 
5- - 
43 
Kichererbsen 
11 
5- — 
44 
Kichererbsen, geröstet, „leblebi“ 
11 
10-— 
s i 
45 
Kartoffeln 
» 
2- — 
46 
Kastanien und Maronen 
11 
5-— 
47 
Malz 
11 
15-— 
48 
Mehl aus Zerealien aller Art 
11 
5-— 
Hieher gehören: Weizen-, Korn-, Mais-, Spelz-, Gersten-, Hirsemehl u. s. w. 
49 
Mehl aus Kartoffeln und allen Hülsenfrüchten . 
11 
6-- 
Hieher gehören: Reis-, Kartoffel-, Kastanien-, Bohnen- und anderes Hülsen- 
früchtenmehl. 
50 
Gries und Graupen aller Art u. dgl., aus polierten oder enthülsten Körnern . . 
11 
6- 
2
	        
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