Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

Tarif-Nr.

Einfuhr-Tarif.

Warenbenennun

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

I.  Lebende  Tiere.
Pferde:  Hengste,  Wallachen  und  Stuten:
a)  über  5  Jahre  alt
h)  „  5  „  „  im  Werte  von  mehr  als  500  Francs
Pferde:  Hengste,  Wallachen  und  Stuten,  im  Alter  von  2  bis  5  Jahren
Fohlen  bis  zu  2  Jahren  inklusive
Maultiere  und  Esel
Ochsen,  Kühe,  Büffel  (männlich  oder  weiblich),  Stiere

Stück

25
100
20
10
5
15

6
7
8
9
10

11
12
13
14

15
16

17
18

Jungvieh:  Stiere,Kühe,  Ochsen,  Büffel,  Kälber  (schätzungsweise  9  Monate  bis  3  Jahre  alt)
Hammel,  Widder,  Mutterschafe,  Ziegen  und  Ziegenböcke
Lämmer  im  ersten  Jahr,  welche  den  Monat  August  bereits  überlebt  haben  .  .
Andere  Lämmer  und  Zicklein

25

Schweine;
a)  im  Gewichte  bis  zu  10  kg
b)  im  Gewichte  von  10  bis  50  %
c)  im  Gewichte  von  mehr  als  50  kg
Jagd-  und  Luxushunde  .
Lobendes  Wild  aller  Art,  einschließlich  der  für  Menagerien  bestimmten  Tiere  .
Alle  Arten  Hausgeflügel
Hieb  er  gehören;  Tauben,  Perlhühner  (Guineahühner),  Enten  und  ähnliche  Vögel.
Sing-  und  Luxusvögel  sowie  abgerichtete  Vögel
Hieher  gehören;  Kanarienvögel  und  andere  Singvögel,  Pfaue,  Papageien,
Schwäne,  Wildgänse,  Fasane  und  andere  ähnliche  Vögel.
Lebende  Bienen  in  Körben
Lebende  Tiere,  nicht  besonders  benannte
Hieher  gehören  außer  den  nicht  besonders  benannten  Tieren  noch:  Füllen
von  Pferden,  Maultieren  und  Eseln,  welche  noch  säugen  und  der  Mutter  folgen,
sowie  Kälber  und  Büffelkälber  unter  9  Monaten.  Als  Kälber  und  Büffelkälber  werden
jene  jungen  Tiere  angesehen,  die  noch  alle  acht  Milchzähne  haben.  Als  junge
Ochsen,  junge  Büffel  und  junge  Kühe  werden  jene  Tiere  angesehen,  welche  die
zwei  in  der  Mitte  des  Kiefers  sitzenden  Milchzähne  bereits  verloren  haben,  die  aber
noch  nicht  die  3  Paare  wirklichen  Zähne  besitzen.  —  Die  Milohzähne  sind  weiß,  klein
und  spitzig;  die  Zähne  der  erwachsenen  Tiere  sind  von  sehwnchgelbor  Farbe,  größer
und  spatelförmig.
II.  Animalische  Nahrungsmittel.
Frisches  und  gesalzenes  Fleisch,  nicht  besonders  benannt
Hieher  gehört  bloß  Fleisch  von  Haustieren  sowie  Schweinefleisch  mit  Speck.
Fleisch,  geräuchert  und  auf  andere  Weise  znbereitet
Hieher  gehören:  Schinken,  geräucherte  und  getrocknete  Fleischschnitten,  sogenannte ­
  Kaisorpastarma,  ferner  Zungen,  Salami,  Leber-  und  andere  Würste  und
überhaupt  alle  Arten  Selchwaren,  roh  oder  gekocht.

100  kg

Stück

frei
I
frei

100  kg

20-100-

            
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