Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Speisefette  und  -öle.

meter  so  angebracht,  daß  der  Qnecksilberkörper  sich  ungefähr  in  der  Mitte  der  geschmolzenen
Fettmasse  befindet.  Sobald  am  Boden  des  Gefäßes  das  Fett  zu  erstarren  beginnt,  wird  mit
dem  Thermometer  gleichmäßig  nach  rechts  und  nach  links  gerührt,  wobei  die  Pettmasse
durch  ausgeschiedene  Pettkristalle  undurchsichtig  wird.  Das  Thermometer  muß  während
dieser  Zeit  genau  beobachtet  und  die  Temperatur  in  kurzen  Zwischenräumen  aufgesohrieben
werden.  Sie  sinkt  erst  etwas,  steigt  dann  ziemlich  rasch  bis  zu  einem  Höchstpunkte,  hält
sich  auf  demselben  einige  Zeit  und  fällt  dann  wieder.  Der  so  erreichte  Höchstpunkt  ist
der  Erstarrungspunkt.
In  Österreich  bestimmt  man  den  Erstarrungspunkt  nach  dem  dem  Dalicansehen
ähnlichen  Verfahren  von  Wolfbauer, 1 )  bei  dem  aber  die  Fettsäuren  zwei  Stunden  bei
100°  getrocknet  werden.
Die  nach  Pinken  er  ermittelten  Erstarrungspunkte  sind  nach  Lewko  witsch  etwas
höher  als  die  nach  Dalican  bestimmten  und  die  nach  Wolfbauer  sich  ergebenden  liegen
noch  0,2—0,3°  höher  als  die  nach  Pinkener.
8.  Bestimmung  des  Brechungsindex  (Refraktometergrades).
Wenn  auch  die  Hoffnungen,  welche  man  auf  die  Ermittelung  des  Brechungsvermögens ­
  zur  Unterscheidung  der  Fette  gesetzt  hatte,  wegen  der  wechselnden
Zusammensetzung  der  einzelnen  Fette  und  der  geschickten  Fälschungen  unserer  Zeit
nicht  ganz  in  Erfüllung  gegangen  sind,  so  haben  doch  die  Refraktometer  zur  Bestimmung ­
  dieses  Brechungsvermögens  in  einigen  Fällen  eine  Bedeutung  gewonnen
und  darf  die  Bestimmung  des  Brechungsindex  bezw.  des  „Refraktometergrades“  als
das  einfachste  und  brauchbarste  Verfahren  zur  Vorprüfung  der  Fette  bezeichnet
werden.
Als  Refraktometer 2 )  für  allgemeine  Untersuchungen  sind  in  Gebrauch  das  von
Abbe,  Pulfrich,  Jean  und  Amagat,  während  das  unter  Mitwirkung  von
R.  Wollny  von  der  Firma  C.  Zeiß  in  Jena  hergerichtete  Butterrefraktometer
zwar  in  erster  Linie  zur  Prüfung  des  Kuhbutterfettes  auf  Reinheit  bestimmt  war,
aber  auch  bei  der  Prüfung  der  übrigen  Fette  wertvolle  Dienste  leistet  und  fast
allgemeine  Anwendung  findet.  Wir  beschränken  uns  daher  hier  lediglich  auf  die
Aufnahme  der  Beschreibung  dieses  Refraktometers  und  seiner  Anwendung  nach  der
amtlichen  „Anweisung  zur  chemischen  Untersuchung  von  Fetten  und  Käsen“ 3 )  vom
1.  April  1898  zum  Gesetz  betr.  den  Verkehr  mit  Butter,  Käse,  Schmalz  und  deren
Ersatzmitteln  vom  15.  Juni  1897.  Die  nachfolgende  Anweisung  bezieht  sich  zunächst
auf  die  Untersuchung  des  Butterfettes.
*)  Vergl.  Benedikt-Ulzer,  Analyse  der  Fette  und  Wachsarten.  Berlin,  J.  Springer.
4.  Aufl.  1903,  126.
2 )  Die  Refraktometer  beruhen  alle  auf  demselben  Grundsatz;  Wenn  a  —  Einfallswinkel, ­
  ß  =  Brechungswinkel  bedeutet,  so  versteht  man  unter  Brechungsverhältnis,
Breohungsindex  oder  Brechungsexponent  n  den  Quotienten  aus  dem  Sinus  des  Einfallswinkels ­
  und  dem  Sinus  des  Brechungswinkels,  also  n  =
Wenn  das  Licht  aus  Luft  in  eine  bestimmte  Flüssigkeit  übergeht,  so  ist  dieses  Verhältnis ­
  immer  konstant;  wie  groß  auch  der  Einfallswinkel  (c)  sein  mag,  es  ändert  sich
nur  mit  der  Natur  der  Flüssigkeit  und  bildet  eine  kennzeichnende  Eigenschaft  derselben.
Geht  das  Licht  in  ein  stärker  brechendes  Medium  über,  so  entspricht  jedem  Einfallswinkel ­
  auch  ein  Brechungswinkel;  im  umgekehrten  Palle  vermag  bei  einem  bestimmten
Einfallswinkel  der  Lichtstrahl  nicht  mehr  in  das  dünnere  Medium  überzutreten,  sondern
wird  in  das  stärker  brechende  Medium  durch  Reflexion  zurückgeworfen,  d.  h.  bei  einem
bestimmten  Winkel  vermag  das  Licht  nicht  mehr  auszutreten,  es  tritt  Totalreflexion  ein.
3 )  Zentralbl.  f.  d.  Deutsche  Reich  1898,  26,  201;  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs- ­
  und  Genußmittel  1898,  1.  439.
            
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