Beurteilung des Brennereibetriebes. — Spiritus, Branntweine und Liköre. 671
Wenn man es für bequemer hält, die Nährstoffmengen für 100 1 zu berechnen, so
würde man, auf 4800 1 Schlempe bezogen, folgende Zahlen für 100 1 Schlempe erhalten:
Stickstoff-Substanz 1,63 kg,
Stickstofffreie Extraktstoffe 2,65 „
Fett 0,18 „
Eohfaser 0,65 „
Mineralstoffe 0,77 „
Im ganzen Trockensubstanz 5,78 kg.
IX. Anhaltspunkte zur Beurteilung des Brennereibetriebes.
Aus der zur Einmaisohung gelangenden Menge Stärke wird in der Praxis selbst
verständlich nicht die theoretisch mögliche Menge Alkohol gewonnen, weil der Be
trieb mit verschiedenen, zum Teil unvermeidlichen Verlusten verbunden ist. Die stetige
Untersuchung der Rohstoffe, Zwischen- und Enderzeugnisse soll Aufschluß geben, wie
hoch die Ausbeute ist, bezw. ob sich die Verluste innerhalb der zulässigen Grenzen be
wegen. Um zu beurteilen, ob der Betrieb ein regelmäßiger war, gibt M. Märcker (1. c.)
folgende Anhaltspunkte;
1. Die beim Dämpfen nicht aufgeschlossene und daher der Einwirkung der Diastase
sich entziehende Menge Stärke beträgt:
bei gutem mittlerem schlechtem Betriebe
1,5 «/„, 3,0 °/ 0 , 4,5 °/ 0 .
2. Von der eingemaischten und in gärungsfähige Substanz umgewandelten Stärke
bleiben unvergoren:
3,9 o/ 0 , 6,8 °/ 0 , H,5 «/„.
3. In Nebenerzeugnisse werden übergefiihrt und durch Verdunsten von Alkohol
gehen verloren;
9,5 °/ 0 ,
4. Also im ganzen Verluste
14,9 °/ 0 ,
also werden in Alkohol übergeführt:
85,1 °/ 0 ,
Man erhält für 1 kg Stärke;
60,5
13,5 o/ 0 ,
16,8 o/ 0 .
23,3 o/ 0 ,
32,8 o/o,
76,7 o/ 0 ,
67,2 o/ 0 .
55,0
48,0 l-°/o Alkohol,
B. Spiritus, Branntweine und Liköre.
Hierher gehören alle alkoholische Flüssigkeiten oder Getränke, die durch
Destillation von vergorenen Maischen oder Flüssigkeiten und durch Vermischen
des Destillats mit Wasser teilweise unter Zusatz von Zucker (eigentliche Liköre)
oder von Pflanzenauszügen (bittere Liköre) hergestellt sind.
Die verschiedenen Sprit-, Branntwein- (Kognak, Eum, Arrak) und Likor-
Sorten werden in mehr oder weniger gleicher Weise untersucht. Xm bezüglich
des Extraktes bedürfen die süßen und bitteren Liköre einer besonderen Prüfung.
Von den nachfolgenden Bestimmungen werden spezifisches Ge
richt, Alkohol, die Gesamt- und nicht flüchtige Säure sowie die Basen
lm ursprünglichen Spiritus bezw. Branntwein, dagegen Aldehyd,
iurfurol, Ester und höhere Alkohole im Destillat bestimmt.
1. Bestimmung des spezifischen Gewichtes. Das spezifische Gewicht wird
wie üblich mit dem Pyknometer (S. 449) oder der Westphalschen Wage (S. 449)
bei 150 bestimmt.