Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Bier und seine Rohstoffe. 
8. Bestimmung des Glyzerins. 50 ccm Bier werden mit etwa 3 g Kalkhydrat 
Ca(0H) 2 zum Sirup eingedampft, mit etwa 10 g grob gepulvertem Marmor oder 
Seesand gemischt und zur Trockne gebracht, wobei es nicht ratsam ist, daß der 
Eückstand ganz trocken oder sogar hart wird. Man trennt denselben vollständig 
von der Schale und kocht ihn mit 100-150 ccm starkem (etwa 96°/ 0 -igem) 
Alkohol aus. Der alkoholische Auszug wird nach der Filtration verdampft, bezw. 
der Alkohol abdestiliiert und der Rückstand wieder mit 10 ccm absolutem Alkohol 
gelöst. 
Zu dieser Lösung gibt man in 3 Portionen 15 ccm Äther hinzu, jedesmal 
die Lösung ordentlich mischend, und läßt absitzen. Die überstehende klare, das 
Glyzerin enthaltende Ätheralkohollösung wird abgegossen, der Rückstand nochmals 
mit 5 ccm Alkohol behandelt und in 2 Portionen mit 7,5 ccm Äther durchgeschüttelt, 
wodurch auch das im Eückstand noch verbliebene Glyzerin ausgezogen wird. Die 
Ätheralkohollösung wird im tarierten Wägegläschen bis zum starken Sirup 
verdampft, dann noch 1 Stunde im Wassertrockenschrank getrocknet, gewogen und 
das erhaltene Glyzerin auf etwa vorhandenen Zucker geprüft. Meist ist es ratsamer, 
die Ätheralkohollösung in einer Platinschale einzudampfen, wie oben zu trocknen 
und das erhaltene Glyzerin auf einen etwaigen Aschengehalt zu prüfen, der in 
Abzug gebracht werden muß. 
9. Bestimmung der Mineralstoffe. Zur Bestimmung der Asche werden 50 ccm 
Bier in einer gewogenen Platinschale eingedampft und nach S. 194 verascht. 
Zur Bestimmuug der Phosphorsäure dampft man 50—100 ccm Bier mit 
einigen Tropfen Soda- oder Barytlösung (etwa 0,2—0,3 g BaO) ein und verascht, 
löst die Asche in Salpetersäure und bestimmt die Phosphorsäure nach dem Molybdän- 
Verfahren (S. 150) oder man fällt die Phosphorsäure direkt in der mit zitronensaurem 
Ammon versetzten Lösung mit Magnesiamischung nach S. 152. Der Phosphorsäure 
gehalt beträgt gewöhnlich zwischen 0,06—0,1 g für 100 g Bier. 
Die Schwefelsäure wird bestimmt, indem man weitere 100 ccm Bier mit 
Soda und Salpeter eindampft, verascht und die Asche in Salpetersäure löst. Die 
Lösung wird durch Zusatz von Chlorammonium salzsauer gemacht und nun in be 
kannter Weise mit Chlorbaryum gefällt. 
Zur Bestimmung des Chlors braucht man nur mit etwas Soda einzudampfen 
und zu veraschen. Die Asche wird in Salpetersäure gelöst und das gebildete 
Natriumchlorid mit salpetersaurem Silber gefällt, der Niederschlag in bekannter 
Weise behandelt und gewogen. Einfacher ist es, man neutralisiert die salpetersaure 
Lösung genau mit Natronlauge oder Magnesiumoxyd und titriert mittels 1 / 10 Normal- 
Silberlösung unter Anwendung von chromsaurem Kalium als Indikator. 
10. Bestimmung der Farbentiefe. (Yergl. unter Malz S. 713.) 
11. Bestimmung der Viskosität oder Vollmundigkeit. Dieselbe geschieht 
mittels des Viskosimeters (vergl. weiter unten unter „Schmieröle“). 
12. Nachweis von Frischhaltungsmittelu. a) Prüfung auf schweflige 
Säure bezw. sauren schwefligsauren Kalk. 200 ccm Bier werden wie bei 
Wein usw. mit Phosphorsäure im Kohlensäurestrome und unter Vorlage von Jod 
lösung destilliert. Nachdem etwa 100 ccm Destillat übergegangen sind, wird die 
Lösung in der Vorlage mit Salzsäure angesäuert und die durch das Jod in Schwefel 
säure übergeführte schweflige Säure nach dem Erhitzen mit Chlorbaryum gefällt 
und als schwefelsaures Baryum gewogen. 
Bei reinem Bier soll das Destillat nicht mehr als 10 mg schwefelsaures Baryum 
ergeben.
	        
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