Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Obst- und Beerenfrüchte sowie deren 
Erzeugnisse. 
A. Weintrauben, Obst- und Beerenfrüchte. 
Die Weintrauben bezw. das Obst und Beerenobst gelangen wohl nur selten als 
solche im natürlichen Zustande zur chemischen Untersuchung; man untersucht viel 
mehr meist nur den ausgepreßten Saft bezw. Most. 
Sollen indes auch die natürlichen Rohstoffe untersucht werden, so ver 
fährt man: 
1. Bei Weintrauben (und Beerenobst) wie folgt: 
Die Trauben werden einzeln oder auch insgesamt gewogen, die Beeren vor 
sichtig abgepfliickt, indem man sie in ein darunter stehendes Gefäß so fallen läßt, 
daß kein Saft verloren geht. Die abgepflückten Kämme und Beeren werden jede 
für sich gewogen. 
Die Beeren werden zunächst leicht zerdrückt, der Saft durch ein Flanelltuch 
abgeseiht, dann die rückständige Masse in diesem entsprechend stark ausgepreßt, 
der aus Kernen und Schalen bestehende Preßrückstand (Trester) vollständig vom 
Preßtuch entfernt und gewogen; die Menge des Saftes ergibt sich aus der Differenz 
zwischen Gesamtgewicht der Beeren und des Preßrückstandes. 
Saft und Preßrückstand werden getrennt für sich, wie üblich, untersucht 
und aus der Zusammensetzung derselben, sowie aus dem Mengenverhältnis beider 
Anteile nötigenfalls die prozentige Zusammensetzung der ursprünglichen Beeren 
berechnet. 
Zur Wasserbestimmung müssen die Preßrückstände nach S. 254 vor 
getrocknet werden; für Saft sind die für Milch bezw. Eübensäfte (S. 469 bezw. 610) 
angegebenen Vorsichtsmaßregeln zu berücksichtigen. Zucker und Säure im Saft 
werden wie unten bei Most angegeben bestimmt, die übrigen Bestandteile nach den 
unter „Untersuchung der Futtermittel“ (S. 208—252) beschriebenen Verfahren. 
2. Obst (Äpfel und Birnen). 
Diese werden von Stielen befreit, dann gewogen, tunlichst dünn abgeschält, 
durchgeschnitten, Kerne und Mark herausgenommen und alle 3 Teile zusammen 
gewogen; das Fruchtfleisch ergibt sich aus der Differenz. Sollen die Abfälle 
(Schale, Kerne usw.) untersucht werden, so werden sie nach S. 254 vorgetrocknet, 
gemahlen und so der Untersuchung unterworfen. 
Das Fruchtfleisch dagegen wird mit der Kartoffelreibe fein zerrieben und 
der Brei direkt wie bei Eübenbrei usw. (S. 602 u. ff.) untersucht. Die Unter 
suchung muß, besonders die auf Zucker und Säure, sehr schnell vorgenommen 
werden, weil der Obstbrei, wie Fruchtsäfte überhaupt, beim Aufbewahren unter 
Luftzutritt sich sehr rasch zersetzen.
	        
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