Obst- und Beerenfrüchte sowie deren
Erzeugnisse.
A. Weintrauben, Obst- und Beerenfrüchte.
Die Weintrauben bezw. das Obst und Beerenobst gelangen wohl nur selten als
solche im natürlichen Zustande zur chemischen Untersuchung; man untersucht viel
mehr meist nur den ausgepreßten Saft bezw. Most.
Sollen indes auch die natürlichen Rohstoffe untersucht werden, so ver
fährt man:
1. Bei Weintrauben (und Beerenobst) wie folgt:
Die Trauben werden einzeln oder auch insgesamt gewogen, die Beeren vor
sichtig abgepfliickt, indem man sie in ein darunter stehendes Gefäß so fallen läßt,
daß kein Saft verloren geht. Die abgepflückten Kämme und Beeren werden jede
für sich gewogen.
Die Beeren werden zunächst leicht zerdrückt, der Saft durch ein Flanelltuch
abgeseiht, dann die rückständige Masse in diesem entsprechend stark ausgepreßt,
der aus Kernen und Schalen bestehende Preßrückstand (Trester) vollständig vom
Preßtuch entfernt und gewogen; die Menge des Saftes ergibt sich aus der Differenz
zwischen Gesamtgewicht der Beeren und des Preßrückstandes.
Saft und Preßrückstand werden getrennt für sich, wie üblich, untersucht
und aus der Zusammensetzung derselben, sowie aus dem Mengenverhältnis beider
Anteile nötigenfalls die prozentige Zusammensetzung der ursprünglichen Beeren
berechnet.
Zur Wasserbestimmung müssen die Preßrückstände nach S. 254 vor
getrocknet werden; für Saft sind die für Milch bezw. Eübensäfte (S. 469 bezw. 610)
angegebenen Vorsichtsmaßregeln zu berücksichtigen. Zucker und Säure im Saft
werden wie unten bei Most angegeben bestimmt, die übrigen Bestandteile nach den
unter „Untersuchung der Futtermittel“ (S. 208—252) beschriebenen Verfahren.
2. Obst (Äpfel und Birnen).
Diese werden von Stielen befreit, dann gewogen, tunlichst dünn abgeschält,
durchgeschnitten, Kerne und Mark herausgenommen und alle 3 Teile zusammen
gewogen; das Fruchtfleisch ergibt sich aus der Differenz. Sollen die Abfälle
(Schale, Kerne usw.) untersucht werden, so werden sie nach S. 254 vorgetrocknet,
gemahlen und so der Untersuchung unterworfen.
Das Fruchtfleisch dagegen wird mit der Kartoffelreibe fein zerrieben und
der Brei direkt wie bei Eübenbrei usw. (S. 602 u. ff.) untersucht. Die Unter
suchung muß, besonders die auf Zucker und Säure, sehr schnell vorgenommen
werden, weil der Obstbrei, wie Fruchtsäfte überhaupt, beim Aufbewahren unter
Luftzutritt sich sehr rasch zersetzen.