Schädlichkeit für Viehzucht, Gewerbe.
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besonders die Temperatur des Wassers zu beachten ist; denn im allgemeinen
nimmt die Schädlichkeit eines Stoffes mit der Temperatur eines Wassers zu.
Bezüglich der bisherigen Beobachtungen über die Schädlichkeit einzelner
Schmutzwässer für Fische vergl. des Yerf.s „Verunreinigung der Gewässer, deren
schädliche Folgen usw.“. Berlin bei Julius Springer, 2. Aufl. 1899.
2. Schädlichkeit für die Viehzucht. Was die Schädlichkeit eines verunreinigten
Bachwassers für das Vieh anbelangt, so gelten im allgemeinen dieselben Bedingungen,
welche für den Menschen maßgebend sind.
Zwar sind die landwirtschaftlichen Nutztiere nicht so empfindlich wie der
Mensch und vertragen dieselben vorübergehend bei vereinzelter Aufnahme ein un
reines, sogar schwach fauliges Wasser, dessen einmaliger Genuß bei dem Menschen
schon schwerwiegende Folgen haben würde; indessen ist auf die Dauer für die land
wirtschaftlichen Nutztiere dasselbe reine Wasser notwendig wie für den Menschen.
Dieses gilt besonders für Milchvieh, dessen Milch durch den Genuß eines unreinen
Wassers — wenn auch nur durch Aufnahme von Infektionskeimen von außen aus
der durch das Wasser verunreinigten Luft — leicht eine fehlerhafte Beschaffenheit
annehmen, für trächtiges Vieh, bei dem der Genuß von einem mit fauligen Stoffen
und abführenden Salzen (Chloriden, Sulfaten, Nitraten in größerer Menge) verun
reinigtem Wasser leicht Abortus verursachen, für Pferde, wo schlechtes Wasser
Störungen der Darmtätigkeit und damit Kolikanfälle hervorrufen kann.
Direkt giftige oder nach allmählicher Anhäufung im Organismus giftig
wirkende Bestandteile (wie Blei) können in einem etwa verendeten Tier wie üblich
nachgewiesen werden. Dasselbe ist der Fall, wenn die Tiere Futter (Heu) ver
zehrt haben, welches unter dem Einfluß eines verunreinigten Wassers gewachsen
ist, z. B. unter dem Einfluß eines mit Zinksulfat, Blei- oder Kupferverbindungen usw.
gewachsenen Futters. Man findet dann diese Bestandteile in abnormer Menge im
Kot oder bei einem verendeten Tier in den Futterresten des Magen- und Darm
inhaltes, unter Umständen auch im Harn.
Denn außer der direkten schädlichen Wirkung der verunreinigenden Bestand
teile im aufgelösten Zustande beim Genuß des Wassers ist in Betracht zu ziehen,
ob die Tiere auch Futter verzehrt haben, welches diese Bestandteile, sei es mecha
nisch anhängend oder im assimilierten Zustande, enthält.
Lösliche Zink-, Kupfer- oder Bleisalze, arsenigsaure Verbindungen usw. werden
z. B. mehr oder minder von den Pflanzen aufgenommen und erzeugen ebenso wie
freie Mineralsäuren, Eisenvitriol, ein sog. saures oder abnormes Futter, in
welchem das natürliche Verhältnis von Basen zu Säuren gestört ist, und welches
ebenso wie ein unter dem Einfluß von Hüttenrauch gewachsenes Putter eine
fehlerhafte Veränderung des Blutes, eigentümliche Knochenerkrankungen, eine Ver
minderung des Milohertrages und allgemeine Abmagerung usw. usw. bewirken kann
(vergi. auch unter „Nachweis von Hüttenrauchbeschädigungen“).
Zur Entscheidung der Frage der Schädlichkeit eines verunreinigten Bach
wassers für das Vieh wird man schwerlich wegen der Kostspieligkeit Versuche an
einem sonst gesunden Tiere anstellen können, aber es kann als Kegel gelten, daß
alle Bestandteile eines Abwassers, welche entweder an sich fremdartig und abnorm
sind, oder welche die gewöhnliche natürliche Beschaffenheit eines Wassers ver
ändern oder ein unter ihrem Einfluß gewachsenes abnormes Futter erzeugen, für
Zwecke der Viehhaltung unzulässig sind.
3. Schädlichkeit für gewerbliche Zwecke. Auch hier kann im allgemeinen
als Kegel gelten, daß alle Bestandteile, welche ein Bach- oder Flußwasser durch