Nachweis der Beschädigungen durch saure Rauchgase.
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In den meisten Fällen genügt es:
a) Die Gesamtmenge des Schwefels zu bestimmen. Für den Zweck
werden 10 g der lufttrocknen, feinpulverigen Substanz mit 50 ccm einer Sodalösung,
welche 50 g reines wasserfreies Natriumkarbonat in 1 1 enthält, in einer Platin
schale gut gemischt, zur Trockne verdampft und über einer Spiritusflamme 1 ) verkohlt.
Die verkohlte Masse wird nach S. 194 mit Wasser ausgelaugt, die ausgelaugte
Kohle vollständig verbrannt, 2 ) Lösung + Asche mit so viel schwefelsäurefreier
Kaliumpermanganatlösung 8 ) vermischt, daß die Flüssigkeit dauernd gefärbt
bleibt, um das gebildete Schwefelnatrium in Sulfat überzuftthren, dann unter
Zusatz von Salzsäure im Wasserbade zur Trockne verdampft, um die Kieselsäure
abzuscheiden, der Rückstand mit salzsäurehaltigem Wasser aufgenommen, filtriert
und im Filtrat die Schwefelsäure mittels Chlorbaryums gefällt, indem man den er
haltenen Niederschlag wie üblich durch Auskochen mit Salzsäure reinigt.
Der nach Aufnehmen der Asche mit Salzsäure auf dem Filter verbleibende
Rückstand dient zur Bestimmung des Sandes, indem man ihn mit einer mäßig
konzentrierten Lösung von Soda und Ätznatron auskocht, filtriert und einäschert.
Die Menge der vorhandenen Schwefelsäure wird auf sand- und wasserfreie
Substanz sowie auf Prozente der Äsche umgerechnet.
Diese wie die anderen Untersuchungen werden stets ganz gleichmäßig
bei kranken wie gesunden Gegenproben ausgeführt.
b) Bestimmung der in Wasser löslichen Schwefelsäure, bezw. des
anhängenden Flugstaubes. Bei Begutachtungen von Rauohschäden wird nicht
selten eingewendet, daß die Bestimmung der Schwefelsäure nach vorstehendem
Verfahren unzulässig sei, weil dieselbe nicht bloß die fertig gebildete Schwefelsäure,
auf welche es hier allein ankomme, einschließe, sondern auch den an Eiweiß oder
Metallen gebundenen Schwefel. Wenngleich bis jetzt nicht erwiesen ist, daß die durch
die Blätter aufgenommene schweflige Säure oder Schwefelsäure als solche längere
Zeit bestehen bleiben und die letztere nicht ebenso wie die durch die Wurzeln auf
genommene Schwefelsäure zu organischen Verbindungen reduziert wird, so empfiehlt
es sich doch, unter Umständen auch eine Bestimmung der in Wasser löslichen
Schwefelsäure vorzunehmen und damit eine Bestimmung der löslichen und unlös
lichen Metalle zu verbinden. Man erfährt auf diese Weise auch, ob neben den
Säuren lösliche Metallsulfate bezw. Metallohloride und weiter Flugstaub eingewirkt
haben. Denn fast stets kommt neben den Rauchgasen auch Flugstaub in Betracht.
Behufs Nachweises dieser Bestandteile werden 25—50 g der feingepulverten Substanz
nach S. 224 zuerst mit Wasser gekocht und ausgewaschen und die wässerige
Lösung in zwei Teile geteilt; die eine Hälfte verdampft man unter Zusatz von
kohlensaurem Natrium bis zur deutlich alkalischen Reaktion zur Trockne, äschert
ein und verfährt wie unter a zur Bestimmung der Gesamt-Schwefelsäure.
9 Da Leuchtgas häufig nicht unwesentliche Mengen Schwefelverbindungen enthält,
die möglicherweise als Verbrennungserzeugnisse (schweflige und Schwefelsäure) in den
Sohaleninhalt gelangen können, wird die Veraschung zweckmäßig über einer Spiritusflamme
aus reinem, nicht denaturiertem Spiritus vorgenommen.
2 ) H. Wislicenus u. a. haben vorgesohlagen, die verkohlte Masse mit Wasser
stoffsuperoxyd zu durchfeuchten, auf dem Wasserbade einzutrocknen und dann weiter
zu verbrennen. Das Verfahren ist empfehlenswert, jedoch ist vor allem zu berücksichtigen,
daß das gewöhnlich im Handel vorkommende Wasserstoffsuperoxyd häufig sehr unrein ist
(Chloride, Sulfate enthält), das chemisch reine Wasserstoffsuperoxyd, das nur angewendet
werden kann, aber sehr teuer ist.
3 ) Vergl. Schmitz-Dumont, Tharandter forstw. Jahrbücher 1896, 1. Beim Ein
äschern unter Zusatz von Natriumkarbonat bilden sich wechselnde Mengen von Schwefelnatrium.