Full text : Großhandel und Industrie optisch-photographischer Bedarfsartikel

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gekommen.  Sie  liefern  an  Grossisten  und  Detailhändler  mit  Rabatt
auf  ihre  Listenpreise  meistens  in  der  Weise,  daß  der  Grossist  zunächst
den  Detailhändlerrabätt  und  von  dem  so  verbleibenden  Preis  noch
einen  besonderen  Grossistenrabqtt  erhält.  Dazu  aber  kommt,  daß
Trockenplatten  und  Papiere  vielfach  auch  direkt  an  Fachphotographen
mit  Rabatt  geliefert  werden,  weil  es  sich  hier  um  Konsumenten
handelt,  die  diese  Waren  für  ihren  Geschäftsbetrieb  benötigen  uns
gewissermaßen  als  Zwischenhändler  anzusehen  sind.
Das  Gegenstück  dazu  findet  sich  des  öfteren  in  kleinen  Handelsunternehmen, ­
  die  neben  ihren  eigentlichen  Brancheartikeln  auch
optisch-photographische  Artikel  führen.  So  z.  B.  Drogisten,  Uhrmacher,
die  im  optisch-photographischen  Handel  einen  Gelegenheitsnebenartikel
  sehen  aber  doch  diesen  Zweig  noch  nicht  so  weit  ausgebaut
haben,  um  als  reguläre  Händler  'u  den  Erzeugnissen  der  optischphotographischen
  Industrie  angesehen  zu  werden.  Die  Bemühungen,
hier  genau  festzustellen,  wer  als  Händler  anzusehen  ist,  sind  bisher
als  gescheitert  zu  betrachten.  Es  kann  sich  zumeist  immer  nur  darum
handeln,  daß  die  Verkaufsbedingungen,  unter  oenen  die  Fabrikanten
liefern,  innegehalten  werden,  und  in  dieser  Beziehung  sind  hauptsächlich ­
  maßgebend  die  Geschäftsbedingungen,  die  der  Verein  der  Fabrikanten ­
  photographischer  Artikel  E.  V.  wie  folgt  festgesetzt  hat:
„Rabatt  an  Amateure  und  Amateurvereine  darf  nicht  gewährt
werden,  es  sei  denn,  ein  Skonto  bis  zu  zwei  Prozent.  Unter  Amateuren ­
  sind  solche  zu  verstehen,  die  die  Photographie  als  Liebhaberei
betreiben.
Händlerrabatt  darf  nur  solchen  Photographen  bewilligt  werden,
die  den  zweifellosen.Nachweis  führen,  daß  sie  eine  Handlung  photographischer ­
  Artikel  gewerbsmäßig  betreiben.  Als  Händlerrabatl  ist
nicht  derjenige  zu  betrachten,  der  den  Fuchphotographcn  bisher  usaneemäßig
  für  ihre  Bedarfsartikel  gewährt  wurde.
Einkaufsgenossenschaften  der  Fachphotographen  sind  wie  einzelne
Fachphotographen  zu  behandeln.
Konsumenten  phtographischer  Artikel,  die,  ohne  Fachphotographen ­
  zu  sein,  die  Photographie  nicht  als  Liebhaberei,  sondern  im
größeren  Maßstabe  beruflich  ausüben,  sind  den  für  den  Verkehr  mit
Amateuren  festgelegten  Bedingungen  nicht  unterworfen."
Der  Chemikalienhandel,  der  nur  insoweit  in  diese  Abhandlung
gehört,  als  photographische  Spezialchemikalien  in  Betracht  kommen,
hat  für  den  Großhandel  sowie  für  den  Kleinhandel  seine  besonders
durchgearbeitete  Organisation,  auf  die  hier  näher  einzugehen  zu  weit
führen  würde.
Die  deutsche  optisch-photographische  Industrie  beschränkt  sich
längst  nicht  mehr  darauf,  den  Bedarf  des  Heimatlandes  zu  decken,
            
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