112 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1570
Gewinn lasse. Böhm-Bawerk faßt sein Resultat in die Worte zusammen: „Bei
beiderseitigem Wettbewerb stellt sich der Marktpreis innerhalb eines Spielraums fest,
der nach oben begrenzt wird durch die Wertschätzungen des letzten noch zum Tausch
kommenden Käufers und des tauschfähigsten ausgeschlossenen Verkaufsbewerbers, nach
unten durch die Wertschätzungen des mindesttauschfähigen noch zum Tausche gelangenden
Verkäufers und des tauschfähigsten vom Tausch ausgeschlossenen Kaufbewerbers.“ Die
gegenseitigen subjektiven Wertschätzungen kommen durch den Mechanismus gegenseitigen
auf möglichst großen Gewinn bedachten Feilschens endlich zu einem Punkt, der als
einheitlicher Marktwert nun für die fämtlichen zum Geschäft Kommenden in Kraft tritt,
alle Abschlüsse beherrscht, die Käufer ausschließt, welche nicht so viel geben, die Ver—
käufer, welche nicht so tief herabgehen wollten. Der Marktwert ist eine Resultante der
fubjektiven gegenseiti gen Begehrungen und Schätzungen, aber er ist kein zahlenmäßiger
Durchschnitt derselben. Die Zahl der ausgeschlossenen Bewerber hat keinen Einfluß.
Wenn noch 50 Verkäufer kämen, welche statt 210—215 250-300 begehrten, wenn
ebenso viele Käufer auf dem Markt erschienen, welche für ähnliche Pferde nur 100 — 200
geben wollten, es würde das den Marktwert nicht beeinflussen.
c) So wenig das fingierte Zahlenbeispiel die unendliche Vielgestaltigkeit der
Markterscheinungen erschöpfen kann, die Thatsache scheint doch durch dasselbe richtig
veranschaulicht, daß in der Regel die Abweichungen der subjektiven Schätzung der Ver—
käufer und Käufer die Grenzen bestimmen, innerhalb deren der neue Marktwert sich
bildet, daß der Preis, der nun als einheitlicher den Markt beherrscht, durch gewisse in
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schließen können, bestimmt wird. Auch dürfte die Tafel der Preisbestimmungsgründe,
welche Böhm-Bawerk im Anschluß an die alten analogen von Hermann nun auf Grund
seines Beispiels aufstellt, im ganzen richtig und erschöpfend sein. Es sind folgende vier
Bestimmungsgründe:
l. Die Zahl der auf die Ware (die Pferde) gerichteten Begehrungen;
2. die Höhe der Schätzungsziffern auf Seite der Käufer;
3. die Zahl, in der die Ware (die Pferde) feil ist, und
4. die Höhe der Schätzungsziffern auf Seite der Verkäufer.
Dabei zerfällt die Schätzung sub 2 und 4 je in zwei Glieder. Der Pferdekäufer
schätzt a) den Nutzen des Pferdes für seinen Gebrauch oder sein Geschäft und b) den
Wert, den das Preisgut, das Geld, für ihn hat. Der Pferdeverkäufer schätzt ebenso
a) den Wert der Pferde und b) den des Geldes für seine Zwecke. Unter 1 ist die
Größe der Nachfrage, unter 8 die des Angebots gemeint. Wir kommen auf ihre weitere
Analyse zurück. Unter 2b und 46 ist die Thatsache gemeint, daß der subjektive Wert
des Geldes in jedem Augenblick, in jeder Lage, für jedes Individuum (je nachdem es
arm oder reich u. s. w. ist) einen abweichenden Wert haben kann. Unter 20 und 44
versteht Böhm-Bawerk den sfubjektiven Gebrauchswert im Sinne des Grenznutzens, d. h.
jeder schätzt jedes Gut nach dem Nutzen, den der letzte Teil des besessenen Gutes für den
noch zu bedeckenden unwichtigsten Zweck hat. Böhm-Bawerk giebt aber selbst zu, daß
in der heutigen arbeitsteiligen Gesellschaft niemand einen verlorenen und zu ersetzenden
Uberzieher nach seinem Grenznutzen, sondern nach den Kosten schätzt, die ihm ein neuer
macht. An die Stelle des Grenznutzens tritt sein „Substitutionswert“. Und der Ver—⸗
käufer, z. B. Borsig, schätzt eine zu verkaufende Lokomotive natürlich auch nicht darnach,
welchen Nutzen ihm oder seinem Geschäfte eine weitere Lokomotive bringen könnte, wenn
er sie behält, statt sie zu verkaufen, sondern er schätzt sie nach den Kosten. Die Be—
hauptung also, daß die subjektiven Schätzungen stets in letzter Linie vom Grenznutzen
beherrscht seien, löst sich praktisch auf dem heutigen Markte meist in anderweite
Anschaffungs- und Produktionskosten bez. in überlieferte objektive Maßstäbe und
Werte auf.
d) Bei dieser ganzen Betrachtung Böhm-Bawerks ist vorausgesetzt, daß alle
Beteiligten über die Marktlage voll unterrichtet seien. Diese Voraussehung trifft selten
ür alle, sehr häufig nur für einzelne, faft stets für die eine Seite oder Gruvpe der