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503.—512.
Nr.
Warengattung
Aus- ».Durchfuhr
verbote
Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen;
Dochtes, gewebt oder gewirkt, auch geflochten; ferner nach Art der
sogenannten Baumwollensparterie hergestellte Waren; Chenille.
A, D
503.
E. Bucbb5nöe?3eugftoffe, pausieinwand, wasserdichte Ge
webe, Gewebe mit aufgetragenen Schleis oder Polier
mitteln; Linoleum und ähnliche Stosse.
Buchbinderzeugstoffe, glatt oder gepreßt; Pausleinwand.
A, D
504.
(504/6) Wasserdichte Gewebe (mit Ausnahme von Kautschuk- und
Guttaperchageweben):
Wachstuch.
A, D
505 a.
Gewebe, durch Überstreichen oder Tranken mit Ölfirnis oder mit Stoffen
metallischen Ursprungs, durch Teeren oder sonst eine Behandlung
mit anderen Stoffen als Kautschuk, Guttapercha oder Aellhorn
wasserdicht gemacht: grobe; auch Schiefertuch.
A, D
505 b.
—: andere als grobe.
A, D
506.
Gewebe mit Aellhorn (Celluloid) oder, ähnlichen Stoffen überstrichen
(z. B. Pegamoid).
A, D
507.
Schniirgel, Bimssteintuch, Feuerstein-, Glas- und Sandleinen.
A, D
508 a.
(508/9) Fußbodenbelag aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, im
Stücke als Meterware oder abgepaßt, auch mit Unterlagen von
groben Gespinstwaren oder anderen Stoffen:
in der Masse einfarbig: unbedruckt.
A, D
508 b.
—: bedruckt.
A, D
509.
in der Masse mehrfarbig (z. B. eingelegtes (Mosaik-, Granit-) Linoleum),
auch bedruckt.
A, D
510.
Tapeten, Linkrusta und dergleichen aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen.
A, D
511.
E. Watte, §llze und nicht genabte §llzwaren.
(511/2) Watte:
zu Heilzwecken zubereitet.
A, D
512.
andere Watte, auch mit Kleister, Leim oder Gummilösung überzogen;
ferner als Dichtungsmittel dienende Rollen aus Watte.
A, D
(513/4) Filze, abgepaßte Fußbodenteppiche aus Filz und sonstige
nicht genähte Filzwaren (mit Ausnahme der Hüte):
J ) Dochte unterliegen auch dann dem AuS- und Durchfuhrverbot, wenn sie in Lampen eingezogen sind.