Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

79

494.-502.

Warengattung

Aus-».Durchfuhr-Nr.



verböte

oder  anderweit  nicht  genannten  pflanzlichen  Spinnstoffen,  auch
gemischt  mit  Jute,  jedoch  ohne  Beiniischung  von  Flachs,  Flachswerg ­
  oder  Ramie:

484.

roh.

A,  D

485.

gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt.

A,  D

(496/7)  aus  Jute  ohne  Beimischung  von  anderen  Spinnstoffen  des

Unterabschnitts  D;

48«  a.

roh:  Säcke.

A,  D

486  b.

—:  andere.

A,  D

l )  487.

gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt.

A,  D

(498  a/b)  Dichte  Gewebe  aus  Gespinsten  von  Spinnstoffen  des

Unterabschnitts  D,  auch  gemischt  mit  Pferdehaaren,  jedoch  ohne
Beiniischung  von  anderen  tierischen  Spinnstoffen  oder  Baumwolle,

  nicht  unter  Nr.  486  bis  491  fallend,  gemustert  (roh,  gebleicht, ­
  gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt):

488  a.

Damast.

A,  D

488  b.

andere.

A,  D

488.

Gaze,  Tüll  und  ähnliche  undichte  Gewebe.

A,  D

560  a.

Wirk-  (Trikot-)  und  Netzstoffe  sowie  Wirk-  (Trikot-)  und  anderweit  nicht

genannte  Netzwaren.

A,  D

V)  500t>.

Glühstrümpfe  (Glühkörper  für  Beleuchtungszwecke)  aus  getränkten  Wirk-501.



waren  aus  Gespinsten  von  Ramie  oder  anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  als  Baumwolle,  nicht  ausgeglüht,  auch  in  Verbindung  mit
unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle  (ausgeglühte
371).

A,  D

Spitzenstoffe  und  Spitzen  aller  Art  einschließlich  der  Einsatzspitzen,  Kanten
und  abgepaßten  Waren  aus  Spitzen  oder  Spitzenstoffen,  auch  ohne

A  u.  D,  ausgen.
Spitzen  aller  Art,
ojnscbließl.  d.  Einwellenförmig

  gestalteten  oder  ausgezackten  Rand.

satzspitzen,  Kanten
und  abgepaßten

Waren  aus  Spitzen ­
  u.  D 5 ).

4 )  502.

Posamentierwaren  (Besätze,  Bänder,  Kordeln,  Litzen,  Schnüre  und

dergleichen)  sowie  Knopfmacherwaren,  auch  mit  Unterlagen  oder

Ausfuhr:  ')  Säcke  496a.  -)  Auch  nach  Stück.  Ausfuhr:-)
odcr  Gcspinstwarcn  aller  Art  500  b  (1  1  Vorbemerkung  )  i  ?  Vorbemerkung).  °)  Sämtliche  Wa
spartcric  hergestellte  Waren,  Chenille  412  a,  Knopsmacherwarm  4I2b  (11  Vorbem  ^^^^^^gnisse  von  Frankdieser
  Nummer  unterliegen  dem  Durchfuhrverbot  sofern  es  stch  um  Bove-  wandelt  (Verordnung  vom  U! 2 -
reich  u.  Grotzbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  u.  Schutzgebieten  dieser  Länver  yanv
            
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