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494.-502.
Warengattung
Aus-».Durchfuhr-Nr.
verböte
oder anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinnstoffen, auch
gemischt mit Jute, jedoch ohne Beiniischung von Flachs, Flachswerg
oder Ramie:
484.
roh.
A, D
485.
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt.
A, D
(496/7) aus Jute ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen des
Unterabschnitts D;
48« a.
roh: Säcke.
A, D
486 b.
—: andere.
A, D
l ) 487.
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt.
A, D
(498 a/b) Dichte Gewebe aus Gespinsten von Spinnstoffen des
Unterabschnitts D, auch gemischt mit Pferdehaaren, jedoch ohne
Beiniischung von anderen tierischen Spinnstoffen oder Baumwolle,
nicht unter Nr. 486 bis 491 fallend, gemustert (roh, gebleicht,
gefärbt, bedruckt, bunt gewebt):
488 a.
Damast.
A, D
488 b.
andere.
A, D
488.
Gaze, Tüll und ähnliche undichte Gewebe.
A, D
560 a.
Wirk- (Trikot-) und Netzstoffe sowie Wirk- (Trikot-) und anderweit nicht
genannte Netzwaren.
A, D
V) 500t>.
Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungszwecke) aus getränkten Wirk-501.
waren aus Gespinsten von Ramie oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen
als Baumwolle, nicht ausgeglüht, auch in Verbindung mit
unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle (ausgeglühte
371).
A, D
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten
und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne
A u. D, ausgen.
Spitzen aller Art,
ojnscbließl. d. Einwellenförmig
gestalteten oder ausgezackten Rand.
satzspitzen, Kanten
und abgepaßten
Waren aus Spitzen
u. D 5 ).
4 ) 502.
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und
dergleichen) sowie Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder
Ausfuhr: ') Säcke 496a. -) Auch nach Stück. Ausfuhr:-)
odcr Gcspinstwarcn aller Art 500 b (1 1 Vorbemerkung ) i ? Vorbemerkung). °) Sämtliche Wa
spartcric hergestellte Waren, Chenille 412 a, Knopsmacherwarm 4I2b (11 Vorbem ^^^^^^gnisse von Frankdieser
Nummer unterliegen dem Durchfuhrverbot sofern es stch um Bove- wandelt (Verordnung vom U! 2 -
reich u. Grotzbritannien, sowie von den Kolonien u. Schutzgebieten dieser Länver yanv