Metadata: Wissenschaftliches Arbeiten

Bibliothekskataloge: Persönliches Ordnungswort 47 
5, Die Bezeichnungen der Stellung und Würde 
des Verfassers werden nur bei den höheren kirchlichen 
Würdenträgern, bei den Mitgliedern regierender Häuser 
sowie als Bestimmung des Adelsgrades dem Ordnungswort 
hinzugefügt. 
6. Für die weitere Ordnung gleichlautender Namen 
sind die Vornamen maßgebend. Sind dieselben auf dem 
Titelblatt nicht angegeben, so müssen sie aus den biblio- 
graphischen Hilfsmitteln oder anderswoher ergänzt werden. 
7. Hat der Verfasser auf dem "Titel einen erdichteten 
Namen (Pseudonym) angegeben, so sucht man am besten 
den wahren Namen des Verfassers zu ermitteln und setzt 
diesen als Ordnungswort ein, indem man den falschen 
Namen mit der Bezeichnung „Pseudonym“ (Pseud., Ps.) 
beifügt. Durch einen Hinweiszettel wird unter dem Pseudo- 
nym auf den wahren Namen verwiesen. Ist der wahre 
Name nicht zu ermitteln, so muß das Pseudonym als Ver- 
fassername und Ordnungswort gelten. 
8. Sind auf dem Titel statt des Namens nur ein- 
zelne Buchstaben angegeben und läßt sich der volle 
Name des Verfassers nicht ermitteln, so kann man ent- 
weder den letzten Anfangsbuchstaben oder den ersten als 
Vertreter des Ordnungswortes bestimmen, oder auch die 
Schrift als anonym betrachten und sie nach‘ den Regeln 
der anonymen Werke behandeln. Das letztere Verfahren 
dürfte den Vorzug verdienen. 
9. Bei einem Sammelwerk, in welchem selbständige 
einzelne Schriften zusammengefaßt werden, ist ein sach- 
liches Ordnungswort zu empfehlen; ebenso bei einem von 
drei oder mehr Verfassern gemeinsam bearbeiteten einheit- 
lichen Werke. Bei Fortsetzungen und Neuauflagen wird 
der Name des ersten Verfassers beibehalten, wenn nicht 
durch gänzliche Umarbeitung aus der früheren Schrift eine 
neue ‚und selbständige geworden ist. 
II. Sachliches Ordnungswort. Das sachliche Ord- 
Nungswort wird verwendet bei allen Schriften, deren Ver- 
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