1. DIE BANKNOTEN WÄHRUNG BIS APRIL 1790.
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der königlichen Domänen und der konfiszierten Güter Geist
licher, die bis zu höchstens 400 Millionen livres veräußert
werden sollten.
Die Assignaten waren verzinsliche Staatsobligationen;
sie wurden vom Staat in Zahlung genommen vorzugsweise
beim Verkauf der Nationalgüter. Zwangskurs hatten sie nicht.
Gingen sie auf Grund der genannten Einnahmen ein, so sollten
sie nach einem bestimmten Modus verbrannt werden und zwar
so, daß die letzten im Jahre 1795 vernichtet werden mußten.
Nach der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers sollten sie
auf diese angeblich sehr vorteilhafte Weise in absehbarer
Zeit aus der Welt geschafft werden. Zunächst wurden davon
170 Millionen an die caisse d’escompte gegen ein Darlehen
ausgehändigt; eine weitere Ausgabe erfolgte nicht.
Aus unseren Ausführungen über die Banknotenwährung
ergibt sich tabellarisch betrachtet folgende Einrichtung des
Geldwesens:
Beziehungen zum
Funktionelle Unterschiede
Geldarten
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tische
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Die Banknotenwährung hatte im Sommer 1789 begonnen;
schon im Laufe des Jahres 1790 mußte sie der Staatsnoten
währung weichen.