Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

1. DIE BANKNOTEN WÄHRUNG BIS APRIL 1790. 
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. 
der königlichen Domänen und der konfiszierten Güter Geist 
licher, die bis zu höchstens 400 Millionen livres veräußert 
werden sollten. 
Die Assignaten waren verzinsliche Staatsobligationen; 
sie wurden vom Staat in Zahlung genommen vorzugsweise 
beim Verkauf der Nationalgüter. Zwangskurs hatten sie nicht. 
Gingen sie auf Grund der genannten Einnahmen ein, so sollten 
sie nach einem bestimmten Modus verbrannt werden und zwar 
so, daß die letzten im Jahre 1795 vernichtet werden mußten. 
Nach der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers sollten sie 
auf diese angeblich sehr vorteilhafte Weise in absehbarer 
Zeit aus der Welt geschafft werden. Zunächst wurden davon 
170 Millionen an die caisse d’escompte gegen ein Darlehen 
ausgehändigt; eine weitere Ausgabe erfolgte nicht. 
Aus unseren Ausführungen über die Banknotenwährung 
ergibt sich tabellarisch betrachtet folgende Einrichtung des 
Geldwesens: 
Beziehungen zum 
Funktionelle Unterschiede 
Geldarten 
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Die Banknotenwährung hatte im Sommer 1789 begonnen; 
schon im Laufe des Jahres 1790 mußte sie der Staatsnoten 
währung weichen.
	        
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