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,Zur  sozialwissenschaftlichen  Begriffsbildung'

die  für  jeden  erfahrungswissenschaftlichen  Begriff,  ob  nun  Allgemeinoder ­
  Sonderbegriff,  möglich  sein  muß.  So  kann  ich  ebensowohl  sagen:
„Es  gibt  einen  Berg  jener  Eigenart“,  als  auch:  „Es  gibt  einen  Berg
jener  Eigenlage“.  Suche  ich  dagegen  den  Inhalt  beider  Begriffe  so
in  ein  gleichwertiges  Existentialurteil  umzusetzen,  daß  der  Bezug  auf
ein  einziges  Konkretum  im  Urteil  selber  zur  Geltung  kommt,  dann
gelange  ich  im  Sinne  der  früheren  Fassungen  zu  den  beiden  Urteilen:
„Unter  dem  m.  Grade  nördlicher  Breite  und  n.  Grade  östlicher  Länge
v.  G.  liegt  ein  Berg“  —  »Ein  einziger  kuppelförmiger  Kalkberg  ist
1237  Meter  hoch“.  Während  nun  das  letztere  Urteil  dergestalt  nur
bedingt  gültig  ist,  daß  es  in  seiner  Wahrheit  an  den  Umfang
unserer  Erfahrung  gebunden  erscheint,  ist  das  erstere  Urteil  offenbar
ein  unbedingt  gültiges,  und  daher,  soweit  dies  überhaupt  von  einem
Erfahrungsurteil  zu  erwarten  ist,  in  formaler  Hinsicht  ein  a  11  g  em  e  i  n  -
gültiges.  In  diesem  Geiste  ist  jeder  Sonderbegriff  einem
allgemeingültigen  Existentialurteil  gleichwertig.  Da
nun  der  Sonderbegriff  dem  idiographischen  Denken  als  die  Form  seiner
Ergebnisse  spezifisch  ist,  also  im  Sinne  Rickerts  eine  spezifische
Form  der  Darstellung  für  dieses  Denken  ist,  so  erweist  sich  das
letztere  schon  aus  jenem  Umstande  als  fähig,  ein  wissenschaftliches
Denken  zu  sein.  Weil  aber  diese  ganzen  Möglichkeiten  an  das  Einspielen ­
  der  Eigenlage  gebunden  sind  und  diese  sich  notwendig  auf
einen  Allzusammenhang  berufen  muß,  so  ergibt  sich  schon  hier,
daß  idiographische  Wissenschaft  überhaupt  nur  dann  möglich  ist,  sobald ­
  der  Bezug  auf  einen  Allzusammenhang  vorliegt.
Wie  es  in  unserem  Beispiele  der  räumliche  Allzusammenhang
verdeutlicht,  kommt  es  dabei  auf  ein  Zusammenhängen  an,  das  allem
wissenschafdichen  Denken  vorangeht,  und  nicht  etwa  bloß  im  Sinne
eines  Postulates.  So  ist  idiographisches  Erkennen  nur  in  der  Reflexion
auf  Zusammenhänge  durchführbar,  welche  die  Wirklichkeit  selber  anschaulich ­
  vor  uns  ausbreitet.
Jene  Verflechtung  von  Urteilen  über  die  Lage,  die  uns  die
Eigenlage  einbringt,  stellt  also  das  zweite  logische  Element
des  Sonderbegriffs  dar,  neben  der  kategorialen  Unterlage,  vom  Stammbegriffe ­
  her.  Kurz  gesagt,  Art  und  Eigenlage  sind  das
Essentiale  im  Sonderbegriffe;  während  alles,  was  die
Eigenart  betrifft,  nur  als  gelegentliche  Füllung  des  festen  Rahmens
erscheint,  der  schon  dort  geschaffen  ist.  Es  besagt  auch  gar  keinen
wesentlichen  Fortschritt,  wenn  innerhalb  dieses  Rahmens  auch  noch
die  Eigenart  buchstäblich  erfaßt  wird.  Was  einmal  im  Sinne  des
absolut  Unwiederholbaren  als  singulär  erfaßt  ist,  wird  nicht  singulärer,
            
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