Full text : Die deutschen Getreidezölle

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Die  Steuern,  welche  die  Landwirtschaft  zu  tragen  hat,
sind  in  den  beiden  letzten  Dezennien  in  allen  deutschen  Staaten
erheblich  herabgesetzt  worden.  Ein  Beispiel  hierfür  ist
namentlich  Bayern.  Hier  sehen  wir  eine  fortgesetzte  Ermäßigung ­
  der  Grundsteuer,  die  durch  die  Steuerreform  von
1910  wieder  fast  um  die  Hafte  herabgesetzt  wurde.  Wenn
wir  den  Angaben  des  Ministers  v.  Brettreich  folgen,
stiegen  umgekehrt  die  Aufwendungen  des  Staates  für  die
Landwirtschaft  von  1  847  229  Mark  in  den  Jahren  1880/81
auf  g  061  356  Mark  i.  J.  1904.  An  den  Steuerverhältnissen
kann  es  also  nicht  liegen.
Auch  in  den  Arbeitslöhnen  kann  die  Überlegenheit ­
  der  Konkurrenzländer  nicht  begründet  sein.  Denn  der
Lohn  in  den  Vereinigten  Staaten  und  Argentinien  beträgt
soviel  Dollars  wie  bei  uns  Mark,  und  der  russische  Arbeitslohn,
der  nominell  etwas  niedriger  wie  der  unsere  ist,  ist  in  Wahrheit ­
  durch  die  geringere  Arbeitsleistung  des  russischen  Arbeiters ­
  kaum  von  den  unseren  unterschieden.
Auch  der  Zinsfuß  ist  bei  uns  erheblich  niedriger  als  in
Hu  Bland  und  Amerika.  Der  Hypothekenzinsfuß  der  Landschaften ­
  und  Hypothekenbanken  war  in  den  letzten  Dezennien
m  Deutschland  3%  %  bis  4  %,  und  die  landwirtschaftlichen
Zentralgenossenschaften  haben  selbst  zu  der  Zeit,  da  der
Diskontsatz  der  Reichsbank  auf  7,5  %  stieg,  Personalkredit
gegen  einen  Zins  von  4—6  %  gewährt.  In  Rußland  beträgt
der  Hypothekenzinsfuß  angeblich  4  %,  der  Zinsfuß  bei  Personarkredit ­
  aber  24—200  %  pro  Jahr,  bei  Genossenschaftskredit
8  12  °/ 0  pro  Jahr;  jeder  Rubel,  den  der  Bauer  an  Steuern
zahlt,  kostet  ihm  2  oder  3.  In  Amerika  betrug  der  Zinsfuß
1880—90  ^  in  den  Getreide  ausführenden  Staaten  zwischen
8  und  9  %.
Wo  also  liegt  der  Vorteil  der  Konkurrenzländer?  Ausschließlich ­
  im  niedrigen  Bodenwert,  dessen  not-4

            
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