Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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Es  steigt  der  prozentuale  Anteil  der  Check-,  Giro-  und  Korrespondentengelder ­
  von  4,1%  bei  der  Gruppe  der  kleinsten  Banken  auf  8,6%  bei  den
grössten,  derjenige  der  Obligationen  und  Depositen  von  40,2%  auf  64,3%,
während  dagegen  der  Anteil  der  Spargelder  fällt  von  33,0%  auf  6,3%.
Bei  den  Kontokorrentkreditoren  lässt  sich  eine  bestimmte  Bewegung  nicht
verfolgen.  Im  ganzen  bilden  die  Kreditoren  28,1%,  die  Depositen  71,9%
der  fremden  Gelder.
2.  Die  Annahme  verzinslicher  Gelder  in  Kontokorrent.
Bei  diesen  Geldern,  die  unter  dem  Titel  Kontokorrent-Kreditoren
erscheinen,  handelt  es  sich  zur  Hauptsache  um  momentan  disponible
Kapitalien,  über  die  der  Kunde,  meist  ein  Kaufmann  oder  Industrieller,
oder  dann  ein  Privater  mit  bedeutendem  Geldverkehr  jederzeit  verfügen
möchte.  Was  die  kleineren  Privatkunden  anbetrifft,  so  nähert  sich  ihr
Kontokorrentverkehr  oft  dem  Sparkassengeschäft.
Die  Kreditorengelder  haben,  so  willkommen  sie  den  Banken  auch  sein
mögen,  für  die  Leitung  doch  das  unangenehme,  dass  sie  gerade  zu  Zeiten,
wo  das  Institut  sie  weniger  nötig  hat,  zu  Zeiten  allgemeiner  Geschäftsflauheit, ­
  reichlicher  eingehen,  dagegen  in  den  Momenten  der  Geldknappheit
und  des  grossen  Geldbedarfs  von  ihren  Eigentümern,  die  sie  nun  selber
im  Geschäft  verwenden  können,  zurückgezogen  werden.  Gerade  in  dieser
Beziehung  haben  es  die  Lokalbanken,  die  oft  auf  eine  oder  wenige
Industrien  angewiesen  sind,  viel  schwieriger,  als  die  dezentralisierten
Grossbanken.
Die  meisten  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken  sehen  in  ihren
Statuten  und  Geschäftsregiementen  vor:  „Annahme  verzinslicher  Gelder
auf  Kontokorrent-  und  Checkrechnungen.“  Einzahlungen  werden  meistens
vom  folgenden  Werktag  an  zinstragend.  Zur  Gutschrift  können  Wechsel,
Checks,  Coupons  usw.  eingereicht  werden;  es  gelten  in  dieser  Beziehung
die  gleichen  Grundsätze  wie  für  Debitoren-Rechnungen.  Meist  kann  der
Konto-Inhaber  über  sein  Guthaben  jederzeit  in  unbeschränkter  Weise
verfügen;  kleinere  Banken  dagegen  behalten  sich  klugerweise  für  grössere
Summen  (über  500  Er.  oder  1000  Er.)  eine  kleine  Kündigungsfrist  vor.  Die
Provision  richtet  sich  meist  nach  dem  Lmsatz  und  schwankt  zwischen
V/oo  bis  Vs  °/ n .  Die  Verzinsung  wird  in  Anlehnung  an  den  offiziellen
Diskontosatz  der  Schweizerischen  Nationalbank  mit  einer  entsprechenden
Marge  nach  unten  festgesetzt.  Eür  Checkrechnungen,  die  meist  eine  etwas
geringere  Zinsvergütung  geniessen,  fällt  die  Umsatzprovision  weg;  über
das  Guthaben  kann  durch  Checks  meist  ohne  Einschränkung  verfügt  werden
            
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