Metadata: Bankbuchhaltung

Die Selbstkostenrechnung im Bankbetriebe. 191 
F. Ergänzung der Buchhaltung durch Selbstkosten- 
rechnung und Stiatistik. 
I. Die Selbstkostenrechnung im Bankbetriebe. 
Auch im Bankbetriebe wäre eine möglichst genaue Selbstkosten- 
rechnung sehr geboten, einerseits um die Selbstkosten der einzelnen 
Dienstleistungen festzustellen und damit ein Bild über die Renta- 
bilität zu gewinnen, andererseits zur Erkenntnis der technischen 
Organisation und Betriebsgebarung. Daß eine derartige Kalku- 
lation der Aufwandsfaktoren bisher vernächlässigt wurde, hat 
seinen Grund wohl im wesentlichen in der nicht ganz einfachen 
Erfassung einer großen Zahl kleiner Einzelleistungen, an deren 
Erledigung oft mehrere Abteilungen zusammenwirken. Die 
Frage, wie eine solche Kalkulation erfolgen könnte, führt zu 
folgenden Möglichkeiten : 
1. a) Die Kosten der allgemeinen Betriebsbereitssschaft. 
Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für Abnützung, In- 
standhaltung und Versicherung der Gebäude und Mobilien, für 
Licht und Heizung, für Gehälter aller jener Leiter und Ange- 
stellten, die keiner bestimmten Abteilung vorsstehen oder zugeteilt 
sind, sowie aus den Ausgaben, die für das Unternehmen als 
Ganzes in Frage kommen, z. B. Zinsen auf das eigene Kapital, 
Aufwendungen für Steuern, Reklame usw. 
Diese Aufwendungen sind dem Gesamtbetriebe zu belasten und 
können nach irgendeinem Verteilungsschlüssel, z. B. Höhe der Um- 
sätze, Zahl der beschäftigten Personen, Gehälter, auf die einzelnen 
Abteilungen umgelegt werden. 
b) Die Kosten der Abteilungsbereitschaft. 
Hierfür kommen außer den bereits unter a aufgeteilten die 
Sonderaufwendungen der einzelnen Abteilungen in Frage. Die 
Kosten der Hilfsabteilungen werden dabei auf ie Leistungs- 
abteilungen je nach dem Grade der Beanspruchung durch die 
lezteren umgelegt. So können z. B. die Aufwendungen für die 
Personalabteilung nach der Zahl der Angestellten der einzelnen 
Abteilungen, die Aufwendungen für die Expedition nach der Zahl 
der auf jede Abteilung entfallenden Briefe aufgeteilt werden. 
Aus der auf diese Weise aus a und b entstehenden Gesamtsumme 
der Aufwendungen jeder Leistungsabteilung für einen bestimmten 
Zeitraum und der für die gleiche Zeit statistisch erfaßten Zahl der 
Teilleistungen läßt sich der Anteil jeder Teilleistung errechnen. 
Berücksichtigt man dann noch das verwendete Material, wie Be-
	        
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