Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft.
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Türen, als sie die Ersparnisse, die sie kurz vor Ausbruch des Krieges
ihren Banken anvertraut hatten, abzuheben wünschten. Im Monat Ok
tober liegt die Mehrzahl der Fälligkeitstermine für die Kouponszahlungen.
Viele französische und ausländische Unternehmen stützen sich auf
die erlassenen Moratorien und zahlen ihre Zinsen nicht. Auch die fran
zösischen Banken machten zum Teil vom Moratorium der Dividenden-
und Zinszahlungen Gebrauch, ja die Zurückhaltung ihrer Dividenden
war durch Dekret vom 13. September 1914 geboten. Es bestimmte
nämlich: „Diejenigen Gesellschaften, die Dividenden entrichten, ver
zichten damit eo ipso auf die ihnen im Moratorium bewilligten Erleichte
rungen“.
So war es verständlich, daß der Credit Lyonnais, das älteste und
angesehenste Bankinstitut, erklärte, und zwar im Monat August, auf
Anordnung der französischen Regierung seine Restdividende von 12,5
Mül. Eres, für das Jahr 1913 nicht zahlen zu können. Hierin wurde
von vielen Seiten das erste, untrügliche Zeichen des vollkommenen Zu
sammenbruchs des französischen Depositenbanksystems gesehen. Der
Triumph war verfrüht, denn die von der Bank eingenommene Haltung
war gesetzlich durchaus geboten. Auch wenn hier keine Verordnung
über die Nichtzahlung der Dividenden Vorlage, wären die Kreditbanken
gegenüber ihren Depositen-Gläubigern geradezu verpflichtet gewesen,
ihre Dividenden zurückzuhalten. Halten die Banken den Depositen-
Gläubigern ihre Einlagen vor, dann dürfen sie naturgemäß um so weniger
ihre Gewinne den Aktionären auszahlen. Dies würde eine ungerecht
fertigte Bevorzugung der Aktionäre vor den Deponenten sein.
Zahlten die Banken auch ihre eigenen Dividenden nicht, so hatten
sie aber, gemäß ihres Charakters als Bank, der Kundschaft ihre
Dienste für die Kouponseinlösungen der Staatsanleihen, Aktien
usw. zur Verfügung zu stellen. Zwar hielten nur eine kleine Anzahl
der ausländischen Staaten, so die Spanier, Italiener, Schweizer,
Holländer, sowie der französische Staat und die großen Eisenbahnen ihren
Zinsendienst aufrecht, aber die Kreditbanken trafen keinerlei Vorbe
reitungen für die Einlösung der von den fremden Ländern und zum Teil
heimischen Gesellschaften bercitgestellten Zinsen. Diese Vernach
lässigung eines für den französischen Rentner so wichtigen Dienstes
verstieß im schärfsten Maße gegen das öffentliche Interesse und löste
bald heftige Anklagen aus. Erst unter dem Drucke der öffentlichen
Kritik nahmen die Banken den Koupons-Einlösungsdienst wieder auf,
hielten jedoch dafür die Auszahlung zurück. Die Pariser Kaufleute
gaben ihren Bankverbindungen Koupons, die von den Banken bei den
Anleiheschuldnern auch eingelöst wurden. Dagegen bewirkten sie die
Auszahlung des Gegenwertes an ihre Kunden nicht, sondern suchten
die Zahlung hinauszuschieben. Diese unrechtmäßige Vorenthaltung der
Auszahlung erregte natürlich in den Geschäftskreisen wiederum große
Erbitterung. So fiel es schwer, den an sich schon durch das Versagen
der Banken gespannten Verkehr wieder in eine regelrechte, sichere und
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