Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

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5.  Der  Verlag  von  1823  bis  1840.
a)  Der  Buchverlag.
Naturgemäß  ging  die  Erzeugung  des  Verlags  im  Jahre  nach
Johann  Peters  Tod  erheblich  zurück;  es  erschienen  nur  fünf
Bücher  und  Broschüren,  davon  vier  im  Kommissionsverlag;  ein
Handbuch  der  polizeilichen  Rechtspflege  von  J.  M.  Bender,  ein
Schriftchen,  enthaltend  die  Elementarvorschrift  für  Stadt-  und
Landschulen  von  Renard  und  zwei  rechtswissenschaftliche
Broschüren.
Umso  eigenartiger  ist  das  fünfte  Werk,  ein  „Lehr-  und  Lesebuch ­
  für  Soldatenschulen“,  betitelt  „Woyciech,  eine  Soldatengeschichte“. ­
  Ihr  Verfasser,  Carl  Aug.  Zeller  in  Köln,
erzählt  in  der  Vorrede,  daß  er  es  im  Auftrag  „Eines  H.  Kriegsministerii“
  verfaßt  habe  und  daß  „des  Königs  Majestät  zu
befehlen  geruht  habe,  Allerhöchstihnen  dieses  Lehrbuch  in
Manuskript  vorzulegen“,  daß  „Eine  H.  Militairstudiencommission
berichtigt,  was  in  diesem  Versuch  unrichtig,  und  beseitigt  hat,
was  unpassend  und  zweckwidrig  war“.  Der  König  hatte  die
Handschrift  mit  dem  Vermerk  versehen:  „Ganz  geeignet  für
meine  Soldatenschulen.“  Der  Verfasser  war  ein  angesehener
Erzieher.
Woyciech,  der  Mustersoldat  —  „einst  wenig  mehr  als  das  Thier“  —
war  in  Westpreußen  „in  der  Hütte  der  Armuth  von  polnischen  Eltern
geboren“  und  von  Anfang  an  „durch  eine  gute  Schulzucht  gewöhnt,
unterthan  zu  sein  aller  menschlichen  Ordnung  um  des  Herrn  willen“.
Wie  er  im  Verlauf  seines  Musterlebens  „ein  frommer  Christ,  ein  tapferer
Krieger  und  ein  guter  Bürger“  wurde,  das  ist  der  Inhalt  der  erbaulichen
Geschichte.  Ihr  vorausgeschickt  ist  eine  Art  Katechismus,  der  die  „Pflichten ­
  des  Kriegers“  aufzählt.  Bei  jedem  Gebot  sind  gewissenhaft  die
erheblichen  Unannehmlichkeiten  vermerkt,  die  seine  Uebertretung  nach
sich  ziehen.  So  ist  z.  B.  für  Totschlag  „Tod  durch  das  Beil  oder  das
Rad  von  oben  herab  oder  von  unten  herauf“  angekündigt,  für  Vergiftung
„dieselben  Todesstrafen  geschärft  durch  Schleifen  zum  Richtplatz“.  „Weh
dem  Soldaten,  der  ein  Magazin  in  Brand  steckt,  auch  wenn  das  Feuer
ohne  Schaden  gedämpft  worden!  Strafe  des  Feuers  ist  sein  Lohn!“  Und
so  geht  es  fort.  Es  sind  das  die  preußischen  Kriegsartikel  „so  geordnet,
daß  der  Verstand  leichter  faßt  und  übersieht,  das  Gedächtnis  besser
behält,  was  dem  Soldaten  stets  gegenwärtig  bleiben  muß,  wenn  er  seinen
            
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