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Bachem gegen Uebernahme von 120 Losen. Mitredakteure waren
Dr. F. Marquard aus Berlin, und seit November der noch nicht
30jährige Dr. Eikerling, der nach anfänglich theologischen
Studien in der Propaganda in Rom auf der Rückreise nach seiner
Heimat Paderborn von Bachem verpflichtet worden war.
Mit der Haltung des Blattes war aber der Zentralverwaltungs-
Ausschuß des Borromäusvereins (Dieringer, Walter, L. Müller,
Reinkens) gar nicht zufrieden. In einer Kundgebung vom
19. Februar 1849, abgedruckt in No. 30 des Monatsblattes des
Vereins vom 1. März, rügte er, daß die Zeitung „von den im
Programm ausgesprochenen Grundsätzen entschieden abwich“.
Zwischen dem Verwaltungsrat des Blattes und seiner Schrift
leitung brachen ebenfalls Zwistigkeiten aus, so daß sowohl Mar
quard im April 1849, wie auch bald darauf Chezy entlassen
wurden. Eikerling war nun tatsächlich Hauptredakteur und
Josef Bachem, dem die „technische Leitung der Redaktion“ über
tragen worden war, der wirkliche Gerant. Zum Glück fand das
Blatt in Prof. Dr. Hermann Müller 34 aus Würzburg, zu
jener Zeit Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, einen
eifrigen Mitarbeiter.
Der geldliche Zusammenbruch des Unternehmens konnte aber
nicht aufgehalten werden. Es war nicht möglich gewesen, den
ersten geschäftlich unfähigen Geranten Stienen zu einer geordneten
Buchführung anzuhalten. Obgleich die Bezieherzahl nach drei
Monaten auf 2500 gestiegen war, ergaben sich für die ersten vier
Vierteljahre Verluste von 5600, 4600, 4880 und 4795 Taler. Die
Hauptversammlung vom 12. September 1849 erklärte die Gesell
schaft für aufgelöst; fast das ganze eingezahlte Aktienkapital
(von 20310 Taler) war verloren; davon hatten Lambert Bachem
3000 Taler, Josef Bachem und der Kardinal von Geissei je 300
Taler, alle übrigen Aktionäre weniger eingezahlt.
b) Die Deutsche Volkshalle.
Trotz des geldlichen Mißerfolges war es weniger die Absicht
der Gesellschaft der Rheinischen Volkshalle, das Blatt eingehen
zu lassen, als sich durch ihre Auflösung von den vertraglichen
Verpflichtungen gegen Stienen und Chezy, dessen Vertrag noch
bis zum Jahre 1853 lief, zu befreien. Deshalb folgte jener Sitzung
vom 12. September 1849 eine Stunde später unter Vorsitz des
100 Jahre J. P. Bachem. 4