13
bücktem Rücken in überfülltem Raume am Spulrad . . .
Schwächlinge, übermüdet, der Kopf grindig, die Augen
triefend, die Brust fchwindfüchtig, der Magen leidend; zum
Militärdienst taugten sie nicht, in die Schule kamen sie nicht,
und verirrte solch ein Geschöpf sich einmal dahin, so fand
es wenigstens auf einige Augenblicke den Schlaf und die
Ruhe, welche ihm sonst die schreckliche Stimme des Werk
meisters raubten."'
Die Regierung sah ein, daß diesen Übelständen energischer
entgegengetreten werden müßte, und so schuf sie 1853 ein
neues Gesetz, das die Fabrikarbeit für Kinder unter zwölf
Jahren untersagte und bis zum 14. Jahre nur eine sechs-,
bis zum 16. Jahre eine zehnstündige Arbeitszeit gestattete?
Auch das Gesetz von 1853 wurde nicht durchgeführt —
begreiflicherweise: hatte man doch die Ortsbehörden mit
seiner Ausführung betraut. Sehr richtig sagt Thun? „Ist
in industriellen Gegenden der Landrat nicht oft von den
Eingesessenen gewählt, wird ihm nicht von ihnen eine Ge
haltszulage bewilligt, besteht nicht sein täglicher Umgang
aus den Fabrikanten? Und nun vollends die subalternen
Bürgermeister! Woher sollen sie den Mut nehmen, gegen
die Männer aufzutreten, welche im Gemeinderat ihren Ge
halt votieren?... Von Revisionen war daher bei den Orts
behörden nicht die Rede oder dieselben wurden schlimmsten-
' Thun, Die Industrie am Niederrhein und ihre Arbeiter. 1. Teil.
S. 109 und 177.
^ Aus den Kammerverhandlungen über dieses Gesetz mag eine inter
essante Noüz erwähnt werden, durch die der Zentrumsabgeordnete
Reichensperger seine Ausführungen für die Einschränkung der Kinder
arbeit stützte. Er zitierte den französischen Staatsmann Charles Dupin,
nach welchem von 100 schwarzen Sklavenkindern, die in den Kolonien
geboren wurden, nach dem 14. Jahre noch 74 am Leben waren, weil
der Herr der Sklaven ein Interesse daran hatte, ihr Leben zu schonen;
während von 100 weißen sogenannten freien Kindern in den Fabrik
distrikten Englands schon 74 Kinder vor dem 2. Jahre gestorben waren.
3 A. a. O. S. 180 ff.