Arten der Anleihen.
markt. Wohl oder übel sah sich deshalb die Regierung ge-
zwungen, die Kapitalertragsteuerbefreiung für Auslandsanleihen
wieder zuzulassen. In einer Sitzung des Reichskabinetts vom
7. Oktober 1927, die unter Beteiligung des Reichsbankpräsidenten
und des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
zwecks Aussprache über die Frage der Auslandsanleihen statt-
fand, wurde „völlige Einmütigkeit darüber erzielt, daß für Deutsch-
land auch in der nächsten Zukunft die Aufnahme langfristiger
Auslandsanleihen nicht entbehrt werden könne und wirtschaftlich
und finanzpolitisch durchaus berechtigt sei‘. In dieser Sitzung
wurde auch eine Ausgestaltung der Beratungsstelle für Aus-
landsanleihen angekündigt. Anlaß zu der Sitzung hatten die in
New York gegen die geplante neue Anleihe Preußens entstandenen
Bedenken und die Ablehnung der geplanten neuen Anleihe Frank-
furts gegeben.
Arten der Anleihen.
Die Auslandsanleihen lassen sich nach der Form ihrer Tilgung
in folgende Gruppen einteilen:
ti. Anleihen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt im ganzen
fällig werden;
2, Anleihen, die serienweise, d. h. jedes Jahr (oder zuweilen
auch Halbjahr) mit einem bestimmten, nummernmäßig fest-
stehenden Teil fällig werden (Serienanleihen);
3. Anleihen, die ratenweise durch Auslosung oder Aufkauf auf
dem freien Markt oder eins von beiden getilgt werden;
4. Anleihen, die kumulativ getilgt werden (Annuitätsanleihen).
Die erste Gruppe von Anleihen ist nur bei den Anleihen der
katholischen Kirche und bei den Markanleihen häufiger vertreten.
Unter den andern öffentlich aufgelegten Anleihen sind zu einem
bestimmten Zeitpunkt im ganzen nur die 20jährige Dollar-Anleihe
Hamburgs sowie die 5jährigen Gulden-Anleihen der Gerresheimer
Glashüttenwerke und des Ruhrverbandes fällig, ferner neuerdings
die Anleihen von Felten & Guilleaume, der Deutschen Bank und
der Commerz- und Privatbank.
Serienanleihen sind fast nur von den Ländern und
Kommunalverbänden abgeschlossen worden. Im übrigen kommen
sie nur ausnahmsweise vor, nämlich bei der Anleihe der Hapag,
bei der halbjährlich fällig werdenden Dollar-Anleihe der Elektri-
zitätswerke Sachsen-Anhalt A.-G. und bei den 3 Mill. $-Notes der
Berliner Städtischen Elektrizitätswerke A.-G., von denen 1 Mill.
am 1. Februar 1928 und 2 Mill. am 1. Februar 1929 fällig werden.
Die Serienanleihen unterscheiden sich von den durch gleiche
Jahresraten zu tilgenden Anleihen einmal dadurch, daß sie