rufe, beschuldigt mich der Staatsanwalt, die Arbeiter
zur Klassenherrschaft über die besitzenden Klassen auf
gefordert zu haben.
Ich stehe jetzt am Schlüsse, meine Herren. Umsonst
frage ich mich, ob es möglich war, sich einen Erfolg von
dieser Anklage bei Ihnen, meine Herren Präsident und
Räte, zu versprechen. Aber vielleicht lag eine andre
Berechnung zugrunde. Der politische Kampf zwischen
der Bourgeoisie und der Regierung hat eine gewisse
matte Lebhaftigkeit angenommen. Vielleicht sagte man
sich, daß unter diesen Umständen die Anklage auf Anrei
zung der nichtbesitzendcn Klassen zum Haß und zur Ver
achtung, gegen die Besitzenden als ein treffliches Ablei
tungsmittel dienen könne; vielleicht hoffte man, daß eine
solche Anklage, wenn auch abgewiesen von Ihnen — Sie
kennen den alten Grundsatz: „calumniare audacter,
semper aliquid liaeret“ (verleumde kühn, es bleibt doch
stets was hängen) —, immer noch wirken würde wie ein
nasses Handtuch um das in leiser Röte erglühende Ge
sicht unsrer Bourgeoisie geworfen, und ich sollte der
hierfür in die Wüste gestoßne Sühnbock sein! Aber
auch diese Absicht, meine Herren, wird nicht erreicht
werden.
Sie wird zuschanden werden vor der einfachen Lektüre
jener Broschüre, zu der ich die Bourgeoisie vor allem
auffordere. Sie wird zuschanden werden vor der Macht
meiner Stimme, und gerade deshalb habe ich auch das
Tatsächliche in meinen Vertcidigungsmitteln so ein
gehend entwickeln müssen. Bourgeoisie und Arbeiter
sind wir die Glieder eines Volkes und ganz einig
gegen unsere Unterdrücker! — Ich schließe. Ein
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