Full text : Ferdinand Lassalle

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ihn  da  hinein  interpretieren,  daß  er  überhaupt  nicht
dastehe  —  was  freilich  eine  in  unserer  Zeit  nicht  unbeliebte ­
  Weise  ist,  die  Verfassting  in  aller  Stille  zu  beseitigen. ­

Kein  Zweifel  also,  daß,  da  die  erste  Regel  juristischer
Interpretation  die  ist,  eine  Gesetzesbestimmung,  geschweige ­
  denn  einen  Verfassungsartikel,  nicht  ins  Überflüssige ­
  und  Absurde,  nicht  ins  Nichtdastehen  zu  interpretieren ­
  —  kein  Zweifel  also,  sage  ich,  daß  dieser  Verfassungsartikel ­
  besagt,  was  er  eben  besagt:  daß  die
Wissenschaft  und  ihre  Lehre  frei,  an  die  Grenzen  des
gemeinen  Strafgesetzes  nicht  gebunden  sein  sollen.
Was  ewig  urfrei  und  in  keine  Schranken  geschlagen
dastehen  muß,  was  für  den  Staat  selbst  wichtiger  als
jedes  einzelne  Gesetz,  an  kein  einzelnes  Gesetz  als  Grenze
seiner  freien  Tätigkeit  gebunden  sein  darf  —  das  ist
der  Trieb  wissenschaftlicher  Erkenntnis!
Alle  Zustände  sind  unvollkommen.  Es  kann  sich
treffen,  daß  Institutionen,  welche  wir  für  die  unantastbarsten ­
  und  notwendigsten  halten,  die  verderblichsten
und  veränderungsbedürftigsten  sind.
Wer,  dessen  Blick  die  Veränderungen  der  Geschichte
seit  den  Zeiten  der  Inder  und  Ägypter,  wer,  dessen
Blick  auch  nur  den  beschränkten  Zeitraum  eines  Jahrhunderts ­
  genau  umfaßt,  leugnete  dies?
Der  ägyptische  Fellah  heizt  den  Herd  seiner  elenden
Lehmhütte  mit  den  Mumien  der  ägyptischen  Pharaonen,
den  allmächtigen  Erbauern  der  ewigen  Pyramiden.
Sitten,  Einrichtungen,  Gesetzbücher,  Königsgeschlechter,
Staaten,  Völker  —  sind  im  regen  Wechsel  verschwunden.
Aber  was,  mächtiger  als  sie  alle,  nie  verschwunden,
            
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