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seinen letzten Akt, seine rechtliche Sanktion feiert,
tatsächlich aber sich bereits seit drei Jahrhunderten
allmählich vollzogen hatte.
Ich weise durch genaueres Eingehen, mit dessen Re
kapitulation ich Sie nicht behelligen will, die national
ökonomischen Faktoren, die durch neue Produktionsinstru
mente und dadurch bedingte neue Produktionsweisen
vor sich gehende Entwicklung nach, welche allmählich
aus der industriellen Produktion den weit über
wiegenden Hebel und Träger deö gesellschaftlichen Reich
tums machen, den Grundbesitz in tiefen Schatten stellen
und zu einer verhältnismäßigen Machtlosigkeit herab
drücken muß.
Ich weise nach, wie jetzt infolgedessen das Kapital
als das herrschende Element dieser zweiten Weltperiode
sich ebenso notwendig im öffentlichen Recht zur privi
legierten Bedingung der staatlichen Berechtigung, zur
Bedingung der Teilnahme an der Bestimmung, deS
Staatswillens und Staatszweckes machen muß, wie dies
früher mit dem Grundbesitz im öffentlichen Rechte der
Feudalzeit der Fall gewesen war. Ich weise nach, wie
im direkten oder indirekten Zensus, in den Kautions
und Stempelgesetzen für die Presse, in der indirekten
Steuer usw. das Kapital als Bedingung zur Teilnahme
an der gesellschaftlichen Herrschaft mit derselben Kon
sequenz und historischen Notwendigkeit sich entwickeln
muß wie früher der Grundbesitz.
Auch diese zweite Weltperiode, die dreihundertfünfzig
Jahre angefüllt hat, sage ich ferner, ist innerlich bereits
abgelaufen, und mit der französischen Revolution deS
Jahres 1848 ist die Morgendämmerung einer neuen