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und dritten Weltperiode angebrochen, die durch da« von
ihr proklamierte allgemeine gleiche Wahlrecht jedem
ohne alle Rücksicht auf irgendwelche Besitzverhältnisse
einen gleichmäßigen Anteil an der Herrschaft über den
Staat, an der Bestimmung de« Staatswillens und de«
Staatszweckes sichert und somit die weder an die Be«
dingung des Grundbesitzes noch des Kapitalbesitzes ge
bundene freie Arbeit als das herrschende Prinzip der
Gesellschaft einsetzt.
Ich entwickle nun den Unterschied in der sittlichen Idee
der Bourgeoisie und der sittlichen Idee des Arbeiter
standes und ferner den sich hieraus wieder ergebenden
Unterschied in der Auffassung des Staatszweckes in
beiden Klassen. Wenn die Adelsidee die Geltung de«
Individuums an eine bestimmte natürliche Abstammung
und gesellschaftliche Lage band, so ist es die sittliche Idee
der Bourgeoisie, daß jede solche rechtliche' Beschränkung
ein Unrecht sei, das Individuum vielmehr gelten müsse
rein als solches, und ihm nichts anderes als die ungehin
derte Selbstbetätigung seiner Kräfte als einzelner zu garan
tieren sei. Wären wir nun, sage ich, alle von Natur gleich
reich, gleich gescheit, gleich gebildet, so möchte diese sitt
liche Idee eine ausreichende sein. Da aber diese Gleich
heit nicht stattfinde noch stattfinden könne, da wir nicht
als Individuen schlechtweg, sondern mit bestimmten
Unterschieden des Besitzes und der Anlagen in die Welt
treten, die dann auch wieder entscheidend werden über
die Unterschiede der Bildung, so sei diese sittliche Idee
noch keine ausreichende. Denn wäre nun dennoch in
der Gesellschaft nichts zu garantieren als die ungehinderte
Selbstbetätigung des Individuums, so müsse da« in