fullscreen: Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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hätte an dergleichen Wirkungen des ins Praktische übersetzten 
„geschlossenen Handelsstaats" wenigstens eine intellektuelle Freude 
empfinden können. Statt des Zuckers behalf man sich mit Syrup; 
der neue Rübenzucker war noch selten und teuer. Tabak war für 
minder Begüterte kaum erschwinglich; getrocknete Kastanien- oder 
Kirschenblätter oder Schafgarbe dienten als Ersatz. 
Das Jahr 1808 bezeichnet den Tiefstand des Handels während 
der ersten Periode der Kontinentalsperre. Die amerikanische Flagge 
■ und dies war fast die einzige neutrale Flagge, die sich noch 
auf See zeigte — verschwand nun ebenfalls vom Meere, seitdem 
die Embargo-Akte vom Dezember 1807 im Hinblick auf die von 
den kriegführenden Mächten drohenden Gefahren allen amerikanischen 
Schiffen die Ausfahrt untersagte. Im folgenden Frühjahr jedoch 
besserten sich die Verhältnisse plötzlich in überraschender Weise. 
Das war auf verschiedene Umstände zurückzuführen. Um den 
Handel mit den Häfen des Kontinents zu führen, die unter 
französischer Aufsicht standen oder den Verbündeten Frankreichs 
angehörten — vor allem Rußland kam hier in Frage — durften 
sich die britischen Schiffe nicht der heimischen Flagge bedienen. 
Schon 1807 hatte daher die englische Regierung begonnen, an 
scheinbar neutrale Schiffe sogenannte Lizenzen zu erteilen, die diese 
zu dem Blockadebruch bevollmächtigten und sie vor der Wegnahme 
burch die englischen Kreuzer schützten. In Wirklichkeit handelte 
rs sich in der Hauptsache nicht um neutrale, sondern um britische 
schiffe, die durch „Neutralisation" das Recht zur Führung einer 
ventralen (preußischen, dänischen, oldenburgischen, mecklenburgischen, 
bniphausischen) Flagge erkauft hatten. Als die Aufmerksamkeit 
Napoleons )eit dem Frühjahr 1809 durch den Krieg mit Österreich 
von den Vorgängen in der Nord- und Ostsee abgelenkt war, ließ 
bort die Schärfe der Aussicht nach und der Verkehr solcher neu 
tralisierten Schiffe nahm gewaltig zu. In vielen Nordseehäfen 
ging der Seehandel fast wie in Friedenszeiten vor sich. In den 
bereinigten Staaten war die Embargo-Akte am 1. März 1809 
durch eine Non-Jntercourse-Akte ersetzt worden, die den Verkehr 
Wieder freigab, ausgenommen mit Frankreich und England, und 
selbst diese wurde von Juni an für einige Monate suspendiert 
vvs die Versicherung des englischen Gesandten hin, daß England 
feine Blockadeverordnungen vom November 1807 gleichzeitig
	        
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