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Es scheint naheliegend, das Lohnproblem in der Heimarbeit
dadurch zu lösen, daß Genossenschaften den Vertrieb der .Heim
arbeitserzeugnisse übernehmen und dadurch den Arbeitern den vollen
Lohn ohne Abzug des Unternehmeraewinnes sichern. So darf es
nicht wundernehmen, daß trotz aller Mißerfolge der Produktivge-
nossenschaften die Versuche recht zahlreich sind, der Not der Heini-
arbeiter aus den: Wege genossenschaftlicher Selbsthilfe zu steuern.
Dabei sind von vornherein zivei Formen der Genossenschaft
jcharf auseinanderzuhälten, da sie außer der rechtlichen Form wenig
Gemeinsames haben: die Genossenschaften, die f ii r die .Heim
arbeiter, und solche, die von den Heimarbeitern gebildet sind.
In die Form der Genossenschaft haben sich eine Anzahl von
Vereinen gekleidet, die teils gemeinnützige, teils Erwerbszwecke ver
folgen, deren eigentliche Träger aber, sowohl was die geldliche Grund
lage, als auch die Verwaltung anbetrifft, nicht Heimarbeiter sind.
Als Beispiel einer solchen Genossenschaft sei hier die Fami'lienhilfe
e. G. m. b. H. in Karlsruhe erwähnt, die am 4. April 1916 ins
Leben trat. Die Gründung ging von einer Reihe sozialinteressieirter
Persönlichkeiten aus, die auch den Vorstand und Aufsichtsrat bilden.
Zwar wird von den Heimarbeitern, die der Genossenschaft bei
treten wollen, die Erwerbung eines Geschäftsanteils von 30 Mk.
gefordert, aber die Gründer waren sich von vornherein klar, daß
es mit so winzigen Beiträgen unmöglich ist, ein leistungsfähiges
Unternehmen 31t schaffen, und erließen daher einen Aufruf an sozial
interessierte Männer und Frauen, der in der Bitte gipfelt, das not
wendige Betriebskapital durch Erwerbung einer oder mehrerer Ge
schäftsanteile aufzubringen. Der gemeinnützige Charakter dieser
Zuwendung erhellt daraus, daß die Geschäftsgnthabeu un
verzinslich sind und ein etwaiger Gewinn unter die
von der Gewerkschaft beschäftigten Mitglieder nach Maßgabe
der ausgezahlten Gehälter oder Löhne verteilt wird. Es ist ersicht
lich, daß es sich hier um einen gemeinnützigen Verein handelt, der
aus Schönheitsgründen das genossenschaftliche Kleid angelegt hat,
.aber nicht von den Heimarbeitern selbst getragen wird.
Von anderen Voraussetzungen gehen eine Reihe von Hauswe