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B ez ei chnung der Waren
s L Übrige; bei Einfuhr in verpacktem Zu-
and:
&. Hafermalz. ...... cer ttzz:
þ. andre Waren.... ..... . eg (r e t+t! !.t.
III. In, auf oder mit Wein, Äthylweingeist,
Salz, Zucker, Essig, Essigsäure oder Ol, oder
damit vermischt, getränkt oder glasiert; ge-
brannt, geröftet, gekocht, keimfrei gemacht
sterilisiert), eingelegt oder eingemacht, oder
auf irgendeine andre oder weitere als die
unter den Teilen I und IT oben angegebene
Weise zubereitet, verarbeitet oder haltbar ge-
macht [verduurzaamd] (einschließlich Malz;
mit Essig zubereitetem Senf ; Zitronat[sukade]|;
gebranntem und geröstetem Mehl; Pasten;
Makkaroni, Fadennudeln und Perlsago und
andrer Waren in gepreßtem Hustand, und
ähnlicher Waren), sowie, mit Ausnahme von
Brot und der zu einer der Positionen Nr. 12,
unter I, Nr. 37, unter I, II und III, Nr 70,
136 oder 137 gehörenden Waren, Erzeugnisse
und Substanzen, die ganz oder teilweise
tt zu dieser Position gehörenden Waren
estehen:
hes In, auf oder mit Wein oder in, auf
| oder mit zu Position Nr. 2 unter II gehörenden
weingeisthaltigen Stoffen, oder damit getränkt,
als Getränk geeignet oder nicht, wenn der
Weingeistgehalt bei 15° C mehr als 5 Raum-
hundertteile beträgt:
a. verpackt oder in Tafelform, außer der
Verbrauchssteuer wie für die unter Po-
sition Nr. 2 Teil II erwähnten weingeist-
CS|ÀÒÀÒÉI:EÄÀ=aTaatftttttt=tffGGG«
b. auf andre Weise eingeführt, außer der
Verbrauchssteuer wie für die unter Po-
sition Nr. 2 Teil II erwähnten weingeist-
haltiaen Erzeuanisse ..... -
. rtc.!"21t. V th t
Hlad Nr. A7), zuletzt abgeändert durch das Ge-
sez vom 31. Dezember 1915 (Staatsblad
Nr. 528), die Abgabe nach der wahren Stärke
berechnet wird:
a. beim Vorhandensein von Saccharin oder
andrem künstlichen Süßstoff. .... ......
Þ. beim Vorhandensein von mehr als 5 v H
Zucker, soweit der Buchstabe a nicht an-
wendbar ist, wenn der Zuckergehalt:
neh tf Äst?oh nicht mehr als
mehr als 10, Y ccc nicht mehr als
sh vH beträgt ...... . „...s:
mehr als 25, jedoch nicht mehr als
s0 vH belrägt ...... . p. .p;--; :
mehr als 50, jedoch nicht mehr als
75 vH beträgt Leue sf
mehr als 75 v H beträgt. .... ..
B. Vermischt, getränkt, kandiert [gecontijt],
glasiert oder haltbar gemacht [verduurzaamd]
mit Saccharin oder andren künstlichen Süß-
stosfen oder mit mehr als 5 v H Zucker:
1. in Packungen mit einem Inhalt von
1200 g oder weniger...... . ..-
Maßstab] gol
Wert | :
8 v H
Hektoliter]
zu 60 v H |
hei 15°9 C
fl. 3,50
Hektoliter| fl. 27,7%
11
fl. 2,70
11
fl. 6,75
M
fl. 13,50
fl. 20,25
lt sf
Wert
und
100 ke
8 v H
f. 87 ;-...
p
[}
Z?
B ez ei chnung d er Waren
2. in Packungen mit einem Inhalt von
mehr als 1200 g, jedoch weniger als 5 kg,
außer dem unter Nr. 4 angegebenen spe-
zifishen Zoll.... ... ...; (t q; s;
3. in Tafelform, soweit nicht zu Nr. 1
gehörend, auß er dem unter Nr.4 angegebenen
fpezifischen Zoll ........ ...... cet-
A. auf andre Weise eingeführt:
a. beim Vorhandensein von Saccharin oder
andrem künstlichen Süßstoff. ..... .....
hb. beim Vorhandensein von mehr als 5 v H
Zucker,! soweit nicht zu Buchstaben a ge-
hörend, wenn der Zuckergehalt:
mehr als 5, jedoch nicht mehr als
10vH betrtägt................::
mehr als 10, jedoch nicht mehr als
sv H belrägt. ...... 1.115; ot; !
mehr als 25, jedoch nicht mehr als
HO v H beträgt.. ...... ... r. r .:
mehr als 50, jedoch nicht mehr als
75v H beträgt. .... ...... ee ses
mehr als 75 v H beträgt ...........
Außerdem, soweit es die unter Nr. 4,
Buchstaben b erwähnten Waren betrifst, wenn
sie ganz oder teilweise aus den unter I, Nr. 1
bis einschließlich Nr. 8, vorstehend erwähnten
Waren bestehen (einschließlich der daselbst
ausgenommenen frischen), auch wenn diese
verarbeitet sind, wie bei Teil Ik der Position
angegeben ist, und der Zuckergehalt nicht mehr
als 75 v H beträgt .... ...... ...... ....
V. dre zu Teil III gehörende Waren:
. verpackt:
a. Trüffeln, Drieschlinge [Champignons] und
andre unter I, Nr. 1 bis einschließlich Nr.s8,
erwähnte Erzeugnisse (einschließlich der
daselbst ausgenommenen frischen), auch
wenn“sie, wie bei Teil II angegeben ist,
bearbeitet sind, sowie Erzeugnisse und
Ezusaen. die ganz oder teilweise daraus
estehen. ...' % ew ser re rs qt ems 2 x 5 2t
Ananas, Kirschen und Sauerkirschen
[Weichselkirschen, Ammern]; Tomaten,!?Ka-
pern und Würzelchen [Gemüse]; Spinat,
Portulak und Endivie; Schnittbohnen,
Schotenerbsen und andre als Gemüse ver-
wendete Hülsenfrüchte und Samen von
Hülsenfrüchten, sowie Erzeugnisse und
Substanzen, die ganz oder teilweise daraus
bestehen........
e. Übrige ..... e 1.2 «t v r e ¿;. :
2. in gepreßtem Zustand, einschließlich der
Makkaroni und Fadennudeln sowie der Pasten,
alles, soweit es nicht zu Nr.1 vorstehend gehört:
a. Mandeln, Äpfel und?andre, unter I, Nr. 1
bis einschließlich Nr. 8, erwähnte Erzeug-
nisse (einschließlich der daselbst ausge-
nommenen frischen), auch wenn sie, wie
bei Teil I1 dieser Position angegeben
ist, bearbeitet sind, sowie Erzeugnisse und
Substanzen, die ganz oder teilweise dar-
aus bestehen ....... - u o
h. übrige:
Waren in Tafel- oder andrer regel-
mäßiger Form, mit einem Gewicht
der Form oder Tafel von 200 s
Oder weniger ..... . ...- te:
[Maßstab| Zoll
Wert
12 v H
.
8 v H
100 kg
fl. 27,,7
1
fl. 2,70
fl. 6,75
.
..
fl. 13,50
11
r
fl. 20,25
fl S7:-
Wert
8 v H
920 v H
20 v H
8 v H
K v H
11
8 v H