fullscreen: Niederlande

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B ez ei chnung der Waren 
s L Übrige; bei Einfuhr in verpacktem Zu- 
and: 
&. Hafermalz. ...... cer ttzz: 
þ. andre Waren.... ..... . eg (r e t+t! !.t. 
III. In, auf oder mit Wein, Äthylweingeist, 
Salz, Zucker, Essig, Essigsäure oder Ol, oder 
damit vermischt, getränkt oder glasiert; ge- 
brannt, geröftet, gekocht, keimfrei gemacht 
sterilisiert), eingelegt oder eingemacht, oder 
auf irgendeine andre oder weitere als die 
unter den Teilen I und IT oben angegebene 
Weise zubereitet, verarbeitet oder haltbar ge- 
macht [verduurzaamd] (einschließlich Malz; 
mit Essig zubereitetem Senf ; Zitronat[sukade]|; 
gebranntem und geröstetem Mehl; Pasten; 
Makkaroni, Fadennudeln und Perlsago und 
andrer Waren in gepreßtem Hustand, und 
ähnlicher Waren), sowie, mit Ausnahme von 
Brot und der zu einer der Positionen Nr. 12, 
unter I, Nr. 37, unter I, II und III, Nr 70, 
136 oder 137 gehörenden Waren, Erzeugnisse 
und Substanzen, die ganz oder teilweise 
tt zu dieser Position gehörenden Waren 
estehen: 
hes In, auf oder mit Wein oder in, auf 
| oder mit zu Position Nr. 2 unter II gehörenden 
weingeisthaltigen Stoffen, oder damit getränkt, 
als Getränk geeignet oder nicht, wenn der 
Weingeistgehalt bei 15° C mehr als 5 Raum- 
hundertteile beträgt: 
a. verpackt oder in Tafelform, außer der 
Verbrauchssteuer wie für die unter Po- 
sition Nr. 2 Teil II erwähnten weingeist- 
CS|ÀÒÀÒÉI:EÄÀ=aTaatftttttt=tffGGG« 
b. auf andre Weise eingeführt, außer der 
Verbrauchssteuer wie für die unter Po- 
sition Nr. 2 Teil II erwähnten weingeist- 
haltiaen Erzeuanisse ..... - 
. rtc.!"21t. V th t 
Hlad Nr. A7), zuletzt abgeändert durch das Ge- 
sez vom 31. Dezember 1915 (Staatsblad 
Nr. 528), die Abgabe nach der wahren Stärke 
berechnet wird: 
a. beim Vorhandensein von Saccharin oder 
andrem künstlichen Süßstoff. .... ...... 
Þ. beim Vorhandensein von mehr als 5 v H 
Zucker, soweit der Buchstabe a nicht an- 
wendbar ist, wenn der Zuckergehalt: 
neh tf Äst?oh nicht mehr als 
mehr als 10, Y ccc nicht mehr als 
sh vH beträgt ...... . „...s: 
mehr als 25, jedoch nicht mehr als 
s0 vH belrägt ...... . p. .p;--; : 
mehr als 50, jedoch nicht mehr als 
75 vH beträgt Leue sf 
mehr als 75 v H beträgt. .... .. 
B. Vermischt, getränkt, kandiert [gecontijt], 
glasiert oder haltbar gemacht [verduurzaamd] 
mit Saccharin oder andren künstlichen Süß- 
stosfen oder mit mehr als 5 v H Zucker: 
1. in Packungen mit einem Inhalt von 
1200 g oder weniger...... . ..- 
Maßstab] gol 
Wert | : 
8 v H 
Hektoliter] 
zu 60 v H | 
hei 15°9 C 
fl. 3,50 
Hektoliter| fl. 27,7% 
11 
fl. 2,70 
11 
fl. 6,75 
M 
fl. 13,50 
fl. 20,25 
lt sf 
Wert 
und 
100 ke 
8 v H 
f. 87 ;-... 
p 
[} 
Z? 
B ez ei chnung d er Waren 
2. in Packungen mit einem Inhalt von 
mehr als 1200 g, jedoch weniger als 5 kg, 
außer dem unter Nr. 4 angegebenen spe- 
zifishen Zoll.... ... ...; (t q; s; 
3. in Tafelform, soweit nicht zu Nr. 1 
gehörend, auß er dem unter Nr.4 angegebenen 
fpezifischen Zoll ........ ...... cet- 
A. auf andre Weise eingeführt: 
a. beim Vorhandensein von Saccharin oder 
andrem künstlichen Süßstoff. ..... ..... 
hb. beim Vorhandensein von mehr als 5 v H 
Zucker,! soweit nicht zu Buchstaben a ge- 
hörend, wenn der Zuckergehalt: 
mehr als 5, jedoch nicht mehr als 
10vH betrtägt................:: 
mehr als 10, jedoch nicht mehr als 
sv H belrägt. ...... 1.115; ot; ! 
mehr als 25, jedoch nicht mehr als 
HO v H beträgt.. ...... ... r. r .: 
mehr als 50, jedoch nicht mehr als 
75v H beträgt. .... ...... ee ses 
mehr als 75 v H beträgt ........... 
Außerdem, soweit es die unter Nr. 4, 
Buchstaben b erwähnten Waren betrifst, wenn 
sie ganz oder teilweise aus den unter I, Nr. 1 
bis einschließlich Nr. 8, vorstehend erwähnten 
Waren bestehen (einschließlich der daselbst 
ausgenommenen frischen), auch wenn diese 
verarbeitet sind, wie bei Teil Ik der Position 
angegeben ist, und der Zuckergehalt nicht mehr 
als 75 v H beträgt .... ...... ...... .... 
V. dre zu Teil III gehörende Waren: 
. verpackt: 
a. Trüffeln, Drieschlinge [Champignons] und 
andre unter I, Nr. 1 bis einschließlich Nr.s8, 
erwähnte Erzeugnisse (einschließlich der 
daselbst ausgenommenen frischen), auch 
wenn“sie, wie bei Teil II angegeben ist, 
bearbeitet sind, sowie Erzeugnisse und 
Ezusaen. die ganz oder teilweise daraus 
estehen. ...' % ew ser re rs qt ems 2 x 5 2t 
Ananas, Kirschen und Sauerkirschen 
[Weichselkirschen, Ammern]; Tomaten,!?Ka- 
pern und Würzelchen [Gemüse]; Spinat, 
Portulak und Endivie; Schnittbohnen, 
Schotenerbsen und andre als Gemüse ver- 
wendete Hülsenfrüchte und Samen von 
Hülsenfrüchten, sowie Erzeugnisse und 
Substanzen, die ganz oder teilweise daraus 
bestehen........ 
e. Übrige ..... e 1.2 «t v r e ¿;. : 
2. in gepreßtem Zustand, einschließlich der 
Makkaroni und Fadennudeln sowie der Pasten, 
alles, soweit es nicht zu Nr.1 vorstehend gehört: 
a. Mandeln, Äpfel und?andre, unter I, Nr. 1 
bis einschließlich Nr. 8, erwähnte Erzeug- 
nisse (einschließlich der daselbst ausge- 
nommenen frischen), auch wenn sie, wie 
bei Teil I1 dieser Position angegeben 
ist, bearbeitet sind, sowie Erzeugnisse und 
Substanzen, die ganz oder teilweise dar- 
aus bestehen ....... - u o 
h. übrige: 
Waren in Tafel- oder andrer regel- 
mäßiger Form, mit einem Gewicht 
der Form oder Tafel von 200 s 
Oder weniger ..... . ...- te: 
[Maßstab| Zoll 
Wert 
12 v H 
. 
8 v H 
100 kg 
fl. 27,,7 
1 
fl. 2,70 
fl. 6,75 
. 
.. 
fl. 13,50 
11 
r 
fl. 20,25 
fl S7:- 
Wert 
8 v H 
920 v H 
20 v H 
8 v H 
K v H 
11 
8 v H
	        
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