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Yl. Die Lehre des Buddha.
auch diese drei Tiere nicht mehr geschlachtet werden." Deutlich
spricht von der Sinnesänderung des Königs auch das dreizehnte
Edikt, in dem er die Grausamkeiten tief bedauert, die er früher
bei der Eroberung des Landes Kalinga begangen hatte.
Das erste Gebot wird aber von den Buddhisten auch noch so
verstanden, daß man den lebenden Wesen in jeder Hinsicht Schonung
angedeihen lassen müsse. Das zweite EdiktAsokas lautet: „Überall
im Reiche des göttergeliebten Königs Priyadarsin und bei seinen
Nachbarn . . . ., überall hat der göttergeliebte König Priyadarsin
zwei (Arten von) Heilstätten einrichten lassen, Heilstätten fürMenschen
und Heilstätten für Tiere. Wo es keine für Menschen und Tiere
zuträglichen Kräuter gibt, da hat er sie überall hinschaffen und anpflanzen
lassen. Ebenso wo es keine Wurzeln und Früchte gibt,
hat er sie hinschaffen und anpflanzen lassen. An den Straßen hat
er Bäume Pflanzen und Brunnen graben lassen zum Gebrauche
für Tiere und Menschen." Überall in buddhistischen Ländern wird
die Pflicht der Nächstenliebe auf die Tiere ausgedehnt. Einen hervorragenden
Anteil an dieser weitgehenden Sorge für die Tiere
hat ohne Zweifel die Lehre von der Seelenwanderung. Man war
ja nie sicher, ob nicht in einem Tiere augenblicklich die Seele eines
Verwandten wohne.
Das erste Gebot fordert also zugleich die weitgehendste Nächstenliebe.
Und so ist keine Religion der Erde toleranter gewesen als
der Buddhismus, der den geraden Gegensatz zum Islam bildet.
Allein von allen großen Religionen hat er sich nie durch das Schwert,
nie durch Gewalt auszubreiten gesucht. Der Buddhist hält zwar
seine Religion für die beste, aber er läßt auch andern ihren Glauben.
Diese Toleranz zeigt uns das zwölfte Edikt Asokas: „Der göttergeliebte
König Priyadarsin ehrt alle Religionsgemeinschaften, ob
sie wandernde oder ansässige sind, durch Geschenke und mannigfache
Ehrenerweisung. Aber der Göttergeliebte legt nicht so großes
Gewicht auf Geschenke und Ehrenerweisung als darauf, daß das,
was ihre Eigentümlichkeit bildet, gedeihe. Das Gedeihen der Eigentümlichkeit
aller Religionsgemeinschaften ist vielartig, die Grundlage
dazu aber ist Vorsicht in der Rede, daß man nämlich nicht
die eigene Religionsgemeinschaft hochpreist oder andere Religionsgemeinschaften
schmäht oder ohne Grund (die Vorsicht in der Rede)
gering achtet, sondern daß man bei gegebener Veranlassung fremde
Religionsgenieinschaften ehrt. Wenn man bei gegebener Veranlassung
so verfährt, fördert man die eigene Religion und tut auch