Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die  Verstaatlichung  der  Bergwerke.

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Vor  allem  ist  es  ferner  notwendig,  die  Lage  der  Bergarbeiter ­
  zu  verbessern.  Es  wird  möglich  sein,  wenn
durch  billige  Ablösung  der  Wert  der  „Gerechtsame,,,  wie
man  hier  die  Grundrente  nennt,  gesunken  ist,  einen  Teil
derselben  den  Bergarbeitern  als  Erhöhung  ihres  Lohnes
zukommen  zu  lassen.  Wir  wollen  nicht  gerade  sagen,  daß
der  Lohn  absolut  zu  gering  sei;  aber  relativ  ist  er  nicht
einmal  ein  auskömmlicher,  sowohl  gegenüber  den  in  die
Höhe  getriebenen  Kohlenpreisen,  als  ganz  besonders  im
Verhältnis  zu  den  Preisen  der  Lebensmittel,  Mieten  usw.
Hier  wird  auch  für  die  Bergarbeiter  ihre  volle  Solidarität
mit  den  Lebensinteressen  aller  Volkskreise  zum  Ausdruck
kommen;  hier  wie  überall  heißt  es:  Einer  für  alle,  alle
für  einen.  Der  sinkende  Zinsfuß,  die  sinkende  Grundrente,
auf  die  durch  vorsichtige  Rückkehr  zum  Freihandel  durch
Übernahme  des  Grundkredites  auf  den  Staat  usw.  noch
weiterhin  zu  wirken  ist,  werden  den  Bergarbeitern  indirekt ­
  höhere  Vorteile  bringen,  als  es  direkt  die  Lohnerhöhung ­
  vermag.  Nichts  Treffenderes  aber  als  die  Lage  der
Bergarbeiterbevölkerung  heute  und  in  Zukunft  kann  zur
Kritik  jener  Bodenreformbestrebungen  herangezogen  werden,
welche  glauben,  daß  die  Grundrente  im  Reformstaate  noch
steigen  werde.  Wenn  der,  sagen  wir,  Preis  der  Bergwerke,
des  Ackerlandes,  des  Hausgrundes  usw.  noch  weiter  stiege,
wo  sollte  dann  wohl  ein  Lohn  für  diese  Arbeiter,  welche
lediglich  Naturprodukte  an  das  Tageslicht  holen,  festzusetzen
sein,  der  irgendwie  auskömmlich  wäre!  Nun,  derartige  Gedanken ­
  sind  so  töricht,  daß  sie  einer  Widerlegung  eigentlich ­
  gar  nicht  einmal  bedürfen.  Was  es  im  übrigen  mit
der  Verteilung  der  vom  Staate  eingezogenen,  in  der  Vorstellung ­
  so  enorm  emporgeschnellten  Grundrenten  für  eine
Bewandnis  haben  würde,  können  wir  heute  im  kleinen  an
■der  sogenannten  lex  Huene  sehen.  Es  würde  die  reine
Ochlokratie  entstehen,  denn  der  Faullenzer  hätte  ja  in
            
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