Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die  Verstaatlichung  der  Bergwerke.

1888  zwischen  5,82  und  6,64  Mark  bewegten,  dann  aber
1889  auf  9,29  und  1890  gar  auf  12,36  Mark  stiegen.  In  der
ersten  Hälfte  des  vorigen  Jahres  hielten  sie  sich  zwischen
12  und  15  Mark,  in  der  zweiten  dagegen  gingen  sie  auf
9—12  Mark  herunter.  Die  Kokespreise  stiegen  von  7,83
im  Jahre  1887  auf  9,16  Mark  im  Jahre  1888,  15,72  im  Jahre
1889  und  19,74  Mark  im  Jahre  1890  und  standen  bei  Erstattung ­
  des  .Berichts  auf  13  Mark.  Das  westfalische  Kokessyndikat
  hat  im  ersten  Quartal  v.  J.  nach  Belgien,  Luxemburg, ­
  Lothringen  und  Frankreich  29  Prozent,  im  vierten
Quartal  v.  J.  dagegen  42,67  Prozent,  im  Jahresdurchschnitt
36  Prozent,  nach  dem  Zollausland  allein  10,88  Prozent  der
gesamten  Produktion  an  Hochofenkokes  abgesetzt  und  die
Vermehrung  dieses  Absatzes  damit  begründet,  daß  der  Absatz ­
  nach  dem  Siegerlande  und  nach  Nassau  pro  Quartal
um  etwa  50000  t  nachgelassen  habe.  Allein  nach  Ostfrankreich
  hat  sich  aber  der  Absatz  des  Kokessyndikats  um  viel
mehr,  in  den  beiden  letzten  Quartalen  1890  allein  um  229  0U01
vermehrt.  „Dieser  Absatz“,  sagt  die  Siegener  Kammer,
„wurde  nur  erreicht  durch  großartige  Konzession  im  Preise.
Um  die  zu  diesen  niedrigeren  Preisen  an  das  Ausland
liefernden  Werke  schadlos  zu  halten,  wurde  von  der  Vereinigung ­
  allein  im  dritten  Quartal  eine  Summe  von  147  420
Mark  ausgegeben,  also  zugunsten  der  ausländischen  Werke
.verschenkt.“
Noch  schlimmer  stellt  sich  dies  Verhältnis  im  vierten
Quartal  1890  und  im  ersten  Quartal  des  Jahres  1891.  Während
die  inländischen  Werke  13—14  Mark  pro  Tonne  Kokes  zahlen
müssen,  gestattet  das  Syndikat  die  Preise  ins  Ausland  noch
unter  11,50  Mark  zu  setzen,  denn  es  hat  seinen  Mitgliedern
gegenüber  die  Verpflichtung  übernommen,  sie  beim  Absatz
ins  Ausland  (Frankreich)  für  die  Differenz  zwischen  dem
Verkaufspreis  und  diesem  Satze  von  11,50  Mark  schadlos
zu  halten.
            
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