Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die  Verstaatlichung  der  Bergwerke.

kann  daher  nicht  als  zutreffend  anerkannt  werden,  und  demgemäß ­
  wird  der  Staatsregierung  auch  die  Befugnis  nicht  bestritten ­
  werden  können,  zu  erwägen,  ob  bei  veränderten  Verhältnissen ­
  die  gewährten  Vergünstigungen  nicht  zu  einer  unverhältnismäßigen ­
  Schädigung  anderer  Industriezweige  führen.  “  —•
Zur  Befreiung  von  Grundrente,  Zins  und  Unternehmerprofit,
  den  drei  eng  miteinander  verbundenen  Ursachen
der  sozialen  Not,  wird  die  Verstaatlichung  der  Bergwerke
•den  ersten  offenkundigen  Schritt  bedeuten.
            
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