fullscreen: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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eine solche frei ist; und jedem Mieter wird die Achtsamkeit 
im Umgang mit Licht und Feuer zur Pflicht gemacht. Für 
die Benutzung der Waschküche und der Badestube werden 
keinerlei Abgaben erhoben. 
Durch verschiedene Bestimmungen des Vertrages ist 
dafür gesorgt, daß die Wohnung in gesundheitsmäßiger Weise 
benutzt wird. So wird der Mieter verpflichtet, die Wohnung 
gehörig lüften und heizen zu lassen. Die Abvermietung ein 
zelner Räume ist ihm verboten und er darf ohne Genehmigung 
des Vermieters kein Gewerbe in seiner Wohnung betreiben. 
Für die Instandhaltung der Wohnung hat der Mieter zu 
sorgen. Er muß alle notwendigen Reparaturen vornehmen lassen. 
Allerdings kann er verlangen, daß ihm die Wohnung in brauch 
barem Zustande übergeben wird. Soweit das nicht der Fall ist, 
hat er das Recht, innerhalb vierzehn Tagen nach dem Einzuge die 
notwendigen Ausbesserungen von dem Vermieter zu verlangen. 
Die Mieten der sämtlichen bis zum Jahre 1900 fertig 
gestellten Wohnungen stellten sich einschließlich sämtlicher 
Nebenabgaben für Hausreinigung, Beleuchtung der Treppen 
und Höfe sowie Müllabfuhr, Schornsteinfegergeld, Mitgebrauch 
der Waschküche, Badeeinrichtung, Kinderspielplätze, Ver 
sammlungsräume usw. wie folgt: 
Die Wohnung besteht aus 
Höhe der Jahresmiete 
Anzahl de: 
Wohnunge: 
; Stuben 
N* 
Küche g 
, 
V orraum 
Kl os et 
\ 
PS 
150 bis 200 M. ... 
5 
1 
i 
i 
i 
i 
i 
200 bis 250 M. . . . 
40 
1 
i 
i 
i 
i 
i 
250 bis 300 M. . . . 
59 
1 
i 
i 
i 
i 
i 
250 bis 300 M. . . . 
93 
2 
i 
i 
i 
i 
i 
300 bis 350 M. . . . 
68 
2 
i 
i 
i 
i 
i 
350 bis 400 M. ... 
28 
2 
i 
i 
i 
i 
i 
400 bis 450 M. ... 
14 
2 
i 
i 
i 
i 
i 
450 bis 500 M. ... 
5 
2 
i 
i 
i 
i 
i 
450 bis 500 M. . . . 
4 
3 
i 
i 
i 
i 
i 
500 bis 550 M. ... 
6 
3 
i 
i 
i 
i 
i 
550 bis 600 M. . . . 
3 
325 
3 
i 
i 
i 
i 
i
	        
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