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eine solche frei ist; und jedem Mieter wird die Achtsamkeit
im Umgang mit Licht und Feuer zur Pflicht gemacht. Für
die Benutzung der Waschküche und der Badestube werden
keinerlei Abgaben erhoben.
Durch verschiedene Bestimmungen des Vertrages ist
dafür gesorgt, daß die Wohnung in gesundheitsmäßiger Weise
benutzt wird. So wird der Mieter verpflichtet, die Wohnung
gehörig lüften und heizen zu lassen. Die Abvermietung ein
zelner Räume ist ihm verboten und er darf ohne Genehmigung
des Vermieters kein Gewerbe in seiner Wohnung betreiben.
Für die Instandhaltung der Wohnung hat der Mieter zu
sorgen. Er muß alle notwendigen Reparaturen vornehmen lassen.
Allerdings kann er verlangen, daß ihm die Wohnung in brauch
barem Zustande übergeben wird. Soweit das nicht der Fall ist,
hat er das Recht, innerhalb vierzehn Tagen nach dem Einzuge die
notwendigen Ausbesserungen von dem Vermieter zu verlangen.
Die Mieten der sämtlichen bis zum Jahre 1900 fertig
gestellten Wohnungen stellten sich einschließlich sämtlicher
Nebenabgaben für Hausreinigung, Beleuchtung der Treppen
und Höfe sowie Müllabfuhr, Schornsteinfegergeld, Mitgebrauch
der Waschküche, Badeeinrichtung, Kinderspielplätze, Ver
sammlungsräume usw. wie folgt:
Die Wohnung besteht aus
Höhe der Jahresmiete
Anzahl de:
Wohnunge:
; Stuben
N*
Küche g
,
V orraum
Kl os et
\
PS
150 bis 200 M. ...
5
1
i
i
i
i
i
200 bis 250 M. . . .
40
1
i
i
i
i
i
250 bis 300 M. . . .
59
1
i
i
i
i
i
250 bis 300 M. . . .
93
2
i
i
i
i
i
300 bis 350 M. . . .
68
2
i
i
i
i
i
350 bis 400 M. ...
28
2
i
i
i
i
i
400 bis 450 M. ...
14
2
i
i
i
i
i
450 bis 500 M. ...
5
2
i
i
i
i
i
450 bis 500 M. . . .
4
3
i
i
i
i
i
500 bis 550 M. ...
6
3
i
i
i
i
i
550 bis 600 M. . . .
3
325
3
i
i
i
i
i