Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die  Wohnungsfrage.

Mißstände  im  Wohnungswesen  zustanden.  Häuser,  Gruben,
Gossen,  Flüsse,  Aborte,  Senkgruben,  Ställe  und  Fabriken
unterlagen  der  Aufsicht  der  zuständigen  Behörden.  Ja,
diese  Behörden  waren  verpflichtet,  von  Zeit  zu  Zeit  den
Distrikt  zu  inspizieren,  um  sich  zu  versichern,  was  für
"Übelstände,  deren  Beseitigung  das  Gesetz  verlangte,  beständen, ­
  und  solche  nach  Anleitung  ihrer  Befugnisse  zu  beseitigen. ­
  Man  hatte  strenge  Paragraphen  gegen  etwaige
Überfüllung;  und  die  Schließung  eines  mit  Menschen  überfüllten ­
  Hauses  war  gestattet.  Aber  die  schönen  Gesetze
standen  auf  dem  Papier;  sie  auszuführen,  daran  dachte
niemand.  Die  Mitglieder  der  Lokalbehörde,  welche  aus
allgemeinen  Wahlen  hervorgingen,  waren  zum  Teil  unfähig,
zum  größten  Teil  aber  an  der  Erhaltung  des  alten  Zustandes
zu  sehr  interessiert.  In  einer  sehr  scharfen  Weise,  welcheauch
  für  andere  Länder  und  Städte  Anwendung  finden
mag,  geißelt  der  Handelsminister  diese  famosen  Bürgervertretungen. ­
  Er  schreibt  in  einem  Artikel  folgendes:
„In  London,  wo  das  Übel  am  größten  ist,  steht  der  Mangel
einer  wirksamen  und  wahrhaft  repräsentativen  Gewalt  der  oberen
Behörden  der  Reform  im  Wege.  Die  Lokalbehörden,  welche
oft  in  der  Hand  von  Cliquen  und  durch  Wahlen  bestellt  sind,
welche  kein  öffentliches  Interesse  erregen  —  also  Klassenwahlen
  wie  bei  uns  —  bestehen  größtenteils  aus  Eigentümern
kleiner  Häuser,  von  denen  man  nicht  erwarten  kann,  daß  sie  ein.
Gesetz,  das  sich  gegen  sie  selbst  richtet,  mit  Enthusiasmus  in
Kraft  setzen  werden.  Selbst  im  Lande  ist  diese  Klasse  einflußreich ­
  in  den  Stadträten,  und  der  Druck  einer  unabhängigen  Behörde ­
  ist  beinahe  wesentlich,  um  diese  Körperschaften  zu  veranlassen, ­
  einen  Kreuzzug  zu  unternehmen,  der  ihnen  gewiß  zahlreiche ­
  Widersacher  bringen  und  ihre  eigenen  pekuniären.
Interessen  erheblich  verletzen  könnte.“
So  kam  es,  daß  ein  Einschreiten  der  Behörden  erst  erfolgte, ­
  wenn  durch  grobe  Mißstände  in  den  Spelunken  die
öffentliche  Meinung  erregt  wurde  und  Abstellung  verlangte.
Daß  die  angestellten  Sanitätsbeamten  keinen  besonderen
Einfluß  haben  konnten,  ist  selbstverständlich.  Denn  sie-
            
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