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Programm des Humanistischen Sozialismus.
Ertrag doch dem Gemeinwesen durch die Grundzinsensteuer
anheimfallen würde. Zur Förderung einer rationellen Bodenkultur
ist darauf Bedacht zu nehmen, daß Staat und Gemeinden
den Boden zurückgewinnen, der als Hügel, Berg,
Gebirge sich nur zur Anlage von Wald eignet, ferner den,
welcher längs den Wasserläufen zu Weiden und Wiesen
bestimmt ist. Damit würden auch die Gefahren einer Überschwemmung
außerordentlich vermindert werden.
Ackerland bzw. Gartenland, sowie Baugrund dagegen
kann ebensowohl Staats- und Gemeindeeigentum mit Verpachtung
an Private sein, als Privateigentum mit Verstaatlichung
der Grundzinsen bleiben. Wir halten zur Zeit,
so lange noch die „Monopolgrundrente“ und die Hypothekenbelastung
besteht, das freie, allerdings durch die Grundzinsensteuer
beschränkte Privateigentum an Ackerland und
Gartenland noch für ersprießlicher, als die unbeschränkte
Einführung eines kurzen Pachtsystems, da nach allgemeiner
Meinung das Interesse der Landwirte an der Pflege des
Bodens meistens größer sein soll, wenn sie ihn in
freiem Eigentum haben. Einer gänzlichen Verstaatlichung
im Sinne bloßer Verpachtung stehen zur Zeit auch die
Anschauungen der Bauern selbst schroff entgegen. Wir
unterscheiden also zur Zeit strengstens zwischen der Verstaatlichung
und der Nationalisierung des Grund und Bodens.
Jedenfalls kann eine große Reihe höchst einschneidender
sozialistischer Reformen durchgeführt werden, ohne daß die
Frage nach völliger Verstaatlichung des Ackerlandes, Baugrundes
und Gartenlandes mit reiner Verpachtung zur Diskussion
gestellt zu werden braucht. Diese Angelegenheit
wird fernere Geschlechter beschäftigen. Heute aber kann
schon ein Vorkaufsrecht des Staates und der Gemeinden,
nicht etwa der landwirtschaftlichen Verbände, eine volle
Verstaatlichung mit ausschließlicher Verpachtung an Selbstbebauer
allmählich einleiten.