Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Programm  des  Humanistischen  Sozialismus.

Ertrag  doch  dem  Gemeinwesen  durch  die  Grundzinsensteuer
anheimfallen  würde.  Zur  Förderung  einer  rationellen  Bodenkultur ­
  ist  darauf  Bedacht  zu  nehmen,  daß  Staat  und  Gemeinden ­
  den  Boden  zurückgewinnen,  der  als  Hügel,  Berg,
Gebirge  sich  nur  zur  Anlage  von  Wald  eignet,  ferner  den,
welcher  längs  den  Wasserläufen  zu  Weiden  und  Wiesen
bestimmt  ist.  Damit  würden  auch  die  Gefahren  einer  Überschwemmung ­
  außerordentlich  vermindert  werden.
Ackerland  bzw.  Gartenland,  sowie  Baugrund  dagegen
kann  ebensowohl  Staats-  und  Gemeindeeigentum  mit  Verpachtung ­
  an  Private  sein,  als  Privateigentum  mit  Verstaatlichung ­
  der  Grundzinsen  bleiben.  Wir  halten  zur  Zeit,
so  lange  noch  die  „Monopolgrundrente“  und  die  Hypothekenbelastung ­
  besteht,  das  freie,  allerdings  durch  die  Grundzinsensteuer ­
  beschränkte  Privateigentum  an  Ackerland  und
Gartenland  noch  für  ersprießlicher,  als  die  unbeschränkte
Einführung  eines  kurzen  Pachtsystems,  da  nach  allgemeiner
Meinung  das  Interesse  der  Landwirte  an  der  Pflege  des
Bodens  meistens  größer  sein  soll,  wenn  sie  ihn  in
freiem  Eigentum  haben.  Einer  gänzlichen  Verstaatlichung
im  Sinne  bloßer  Verpachtung  stehen  zur  Zeit  auch  die
Anschauungen  der  Bauern  selbst  schroff  entgegen.  Wir
unterscheiden  also  zur  Zeit  strengstens  zwischen  der  Verstaatlichung ­
  und  der  Nationalisierung  des  Grund  und  Bodens.
Jedenfalls  kann  eine  große  Reihe  höchst  einschneidender
sozialistischer  Reformen  durchgeführt  werden,  ohne  daß  die
Frage  nach  völliger  Verstaatlichung  des  Ackerlandes,  Baugrundes ­
  und  Gartenlandes  mit  reiner  Verpachtung  zur  Diskussion ­
  gestellt  zu  werden  braucht.  Diese  Angelegenheit
wird  fernere  Geschlechter  beschäftigen.  Heute  aber  kann
schon  ein  Vorkaufsrecht  des  Staates  und  der  Gemeinden,
nicht  etwa  der  landwirtschaftlichen  Verbände,  eine  volle
Verstaatlichung  mit  ausschließlicher  Verpachtung  an  Selbstbebauer ­
  allmählich  einleiten.
            
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